Ausbildung Saarbrücken

Dein Weg zur passenden Ausbildungsstelle 22 1. Stufe: Abgeschlossene Berufsausbildung 2 bis 3 Jahre Berufserfahrung sammeln! Gleich, ob du einen gewerblich-technischen oder kaufmännischen Beruf gewählt hast. 2. Stufe: Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Industriemeister/-in (= Bachelor-Niveau) Fachwirte sind Spezialisten, die verschiedene Funktionsbereiche, z. B. Marketing, Personal, Einkauf oder Buchhaltung, eigenverantwor tlich und kompetent betreuen. Sie arbeiten in annähernd allen Wirtschaftszweigenwie Industrie, Handel, Versicherungen, Verkehr, Banken, Tourismus usw. Wer diese 2. Stufe erreicht hat und weitere Berufspraxis erworben hat, kann durchstarten in Richtung Betriebswirt und bewegt sich somit auf MasterNiveau. 3. Stufe: Betriebswirt/-in IHK, Technische/r Betriebswirt/-in IHK (= Master-Niveau) Du bist auf der obersten Stufe der Karriereleiter angekommen und hast jetzt den Gipfel beruflicher Bildung erreicht! Als Betriebswirtmit vielfältigenKompetenzen auf der Fach- und Führungsebene kannst du leitende Positionen übernehmen. Dein Gehalt wird ebenfalls mit dem Aufgabenund Verantwortungsbereich steigen. Karriere mit Ausbildung – So geht es auch ohne Studium steil bergauf! Unternehmen schätzen es sehr, wenn ihre Mitarbeiter mit Motivation und Ehrgeiz Aufstiegsfortbildungen und Lehrgänge angehen, insbesondere wegen der Nähe zur Berufspraxis. Du verdienst zudem während deiner Weiterbildung Geld. Tipp HÖHERE BERUFSBILDUNG FACHBERATER Branchenspezialisten AUSBILDUNG Rund 330 Berufe BETRIEBSWIRTE Führungskompetenzen (Masterniveau) FACHWIRTE UND INDUSTRIEMEISTER Über 70 Möglichkeiten in allen Branchen (Bachelorniveau) BERUFSPRAXIS BERUFSPRAXIS BERUFSPRAXIS BERUFSPRAXIS WEITERBILDUNG WEITERBILDUNG WEITERBILDUNG Karrieremöglichkeiten in Industrie, Handel und Dienstleistung Du hast deine Ausbildung abgeschlossen? Dann nutze deine Chancen und Weiterbildungsmöglichkeiten, um beruflich durchzustarten! Auch ohne Hochschulstudium! Wie das funktioniert, erklären wir dir hier: Für diese Abschlüsse der Höheren Berufsbildung sieht das Berufsbildungsgesetz seit 01.01.2020neueAbschlussbezeichnungen, u. a. „Bachelor undMaster Professional“ vor, die erst mit dem Inkrafttreten novellierter Verordnungen umgesetzt werden können. © DIHK

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