Samtgemeinde Sachsenhagen Bürgerinformationsbroschüre

8 Samtgemeinde Samtgemeinde Die Samtgemeinden erfüllen für die Mitgliedsgemeinden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Sie führen für die Mitgliedsgemeinden die Kassengeschäfte und unterstützen sie bei Angelegenheiten von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung. Sie erfüllen ferner die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sowie die Aufgaben, die ihnen von den Mitgliedsgemeinden, dem Landkreis oder per Gesetz übertragen worden sind. Für die Samtgemeinde Sachsenhagen sind dies zum Beispiel Aufgaben aus folgenden Bereichen: Abfallbeseitigung, Abwasserbeseitigung, Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Bauverwaltungsaufgaben, Feuerschutz, Führungszeugnisse,Fund- und Gewerberecht, Garten- und Friedhofswesen, Gewässerunterhaltung, Haushaltsangelegenheiten, Kassenaufsicht, Liegenschaftsverwaltung, Mahn­ wesen, Manöverschäden, Meldewesen, Obdachlosenunterbringung, Pässe, Personalausweise, Schiedswesen, Schulangelegenheiten, Selbst- und Kata­ strophenschutz, Straßenbau, Umweltschutz, Volks- und andere Zählungen, Vollstreckungswesen, Wahlen, Warn- und Alarmdienst und Wasserversorgung. Der Samgemeinderat Der Rat in der Samtgemeinde Sachsenhagen besteht für die Zeit von 2016 – 2021 aus 25 Ratsmitgliedern inkl. des gewählten Samtgemeinde­ bürgermeisters. Fast alle wichtigen Angelegenheiten werden im Rat beschlossen. Dazu gehören u. a. der Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen, der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung des Inves­ titionsprogramms, sowie die Aufnahme von Krediten und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen. Bevor allerdings der Rat einen Beschluss fasst, ist die jeweilige Angelegen­ heit in den Fachausschüssen und dem Samtgemeindeausschuss zu beraten. Der Rat wählt aus seiner Mitte den Ratsvorsitzenden, welcher die Aufgabe hat die Sitzungen des Rates zu leiten und dessen Stellvertreter. Der Ratsvorsitzende hat die Aufgabe die Sitzungen des Rates zu leiten. Als Mitglieder der Fachausschüsse werden Ratsmitglieder, aber auch sachkundige Vertreter aus der Bürgerschaft benannt. Der Samtgemeindeausschuss Der Samtgemeindeausschuss besteht aus dem Samtgemeindebürgermeister, der zugleich Vorsitzender ist, sechs Beigeordneten, und einem / einer Grundmandatsinhaber / -in. Die Sitzungen des Samtgemeindeausschusses sind nicht öffentlich. Der Samtgemeindeausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Samtgemeinderates oder den des Samt­ gemeindebürgermeisters fallen. Der Samtgemeindebürgermeister Der hauptamtliche Bürgermeister ist in direkter Wahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde gewählt worden. Er ist Leiter der Ver­ waltung und ihm obliegt die repräsentative Vertretung der Samtgemeinde.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=