Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Sankt Wendel

9 Im Zweifel folgende Urkunden mitbringen: ■■ Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners ■■ bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk ■■ bei Ledigen die Geburtsurkunde. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt geführt werden. Weiterhin ist an folgendes zu denken: ■■ Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung ■■ Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab) ■■ Sarg auswählen ■■ Angehörige und Freunde benachrichtigen ■■ Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde usw.) ■■ Den Pfarrer oder Trauerredner über die verstorbene Person informieren ■■ Für Leichenschmaus Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren ■■ An Trauerkleidung denken ■■ Zeitungsanzeige (Nachruf) verfassen und bestellen, Termin- absprache mit Druckerei ■■ Mit Versicherungen bzw. Sterbekasse abrechnen ■■ Den Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden ■■ Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen ■■ Rentenanspruch geltend machen ■■ Beamtenversorgung und Zusatz- versicherung beantragen ■■ Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden ■■ Erbschein beantragen und evtl. Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) ■■ Wohnung kündigen, Übergabe regeln ■■ Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen ■■ Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden ■■ Post umbestellen ■■ Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern ■■ Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen ■■ Vereinsmitgliedschaften kündigen ■■ Abstellen von Gas und Wasser ■■ Heizungsanlage regulieren ■■ Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuer- berater, Notar einschalten © Robert Kneschke / AdobeStock 9 Was ist im Trauerfall zu erledigen?

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