Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Sankt Wendel

20 Ausblick zur Entwicklung der Friedhöfe in der Kreisstadt St. Wendel Ausblick zur Entwicklung der Friedhöfe in der Kreisstadt St. Wendel Bereits im Dezember 2022 wurde vom Stadtrat der Kreisstadt St. Wendel eine neue Friedhofssatzung, sowie eine dazugehörige Friedhofsgebührensatzung verabschiedet. Durch die Verabschiedung ergaben sich einige Änderungen an den Bestattungsarten. Auf allen Friedhöfen besteht ab sofort die Möglichkeit Angehörige in einem Urnenrasengrab zu bestatten. Dies bedeutet für die Nutzungsberechtigten, dass ein Grab überhaupt nicht gepflegt werden muss, aber auch gleichzeitig, dass keine persönlichen Zeichen des Gedenkens an der Grabstelle erlaubt sind. Einzig ein Grabstein in vorgeschriebenen Maßen muss aufgestellt werden. Auf dem Friedhof in der Kreisstadt St. Wen- del wurde zudem ein Feld für die Einzelbestattung der Sternenkinder festgelegt. Sollten Eltern demnach in Zukunft keinen Gebrauch des Bestattungsangebotes der Marienhausklinik machen, besteht ab sofort auch die Möglichkeit die Sternenkinder in diesem Feld in einer separaten Bestattung beisetzen zu lassen. Die Gebühren für die Überlassung der Grabfläche läuft über den Gebührentatbestand „Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr“. Gebühren fallen dann nur für die Bestattung an sowie gegebenenfalls. für die Nutzung der Trauerhallen. Des Weiteren wird in den kommenden Jahren auf allen Friedhöfen eine Fläche für Baumbestattungen angelegt. Auf welchen Friedhöfen gestartet wird, steht zum heutigen Zeitpunkt noch nicht fest. Für weitere Informationen zu dem Thema Baumbestattungen können Sie jederzeit bei der Kreisstadt St. Wendel nachfragen. Eine weitere Neuerung ist die Gebührenhöhe für die zweistelligen Grabstellen (Familiengrab). Aufgrund dessen, dass die deutsche Friedhofskultur im Jahre 2020 von der UNESCO in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden ist, möchte auch die Kreisstadt St. Wendel wieder vermehrt Bestattungen in ursprüngliche Sargwahlgrabstätten un- terstützen. Hierzu wurde in der Satzung vereinbart, dass die Gebühr für ein zweistelliges Sargwahlgrab bei 900 Euro zzgl. der Bestattungsgebühren und Trauer- hallengebühren beträgt. Diese Bestattungsart hat die Eigenschaft, dass die erworbene Grabstelle von den Nutzungsberechtigten selbst unterhalten und gepflegt werden muss. Des Weiteren sind Vorschriften zur Grabsteingestaltung in Gegensatz zu den restlichen Bestattungsarten kaum vorhanden, sodass hier wieder eine individuelle Gestaltung von Grabstätten entstehen kann. Eine weitere Neuerung zum Jahreswechsel 2022 / 2023 ist die Personalisierung der Friedhofsverwaltung in der Straße „Am Sportzentrum“. Grundsätzlich stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung von montags bis freitags 07:00 bis 15:30 Uhr Personen im Verwaltungsgebäude als Ansprechpartner für alle Themen rund um Friedhöfe und Bestattungen zur Verfügung. © eyetronic / AdobeStock

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