Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Sankt Wendel

7 Was ist im Trauerfall zu erledigen? Was ist zu tun? Bei einem Trauerfall müssen die Hinterbliebenen verschiedene Aufgaben kurzfristig wahrnehmen, obwohl man sich in einer Extremsituation befindet, die vom Schmerz über den Verlust eines nahestehenden Menschen dominiert wird. Daher ist es wichtig zu wissen, dass die qualifizierten Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft, entspre- chend den an Sie gerichteten Wünschen, die Ausrichtung und Durchführung der Bestattung, die Erledigung der Forma- litäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Kranken- häusern. Die Anzeige eines Sterbefalls kann aber nur dann reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind. Anzeige beim Standesamt Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen ein- getreten ist. Für die Kreisstadt St. Wen- del ist dies das Standesamt im Rathaus am Dom in St. Wendel (Telefon: 06851 809- 1915). Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Ansonsten ist der Tod mündlich durch einen der nächsten Angehörigen oder einen beauftragten Bestatter beim Standesamt anzuzeigen. Nachbeurkundung von Sterbefällen im Ausland Grundsätzlich können Sie einen Sterbefall, der sich im Ausland ereignet hat, mit der dort ausgestellten Urkunde (ggf. mit Übersetzung) in Deutschland nachweisen. Darüber hinaus besteht aber die Möglichkeit, den Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden zu lassen, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staats- angehörigkeit besitzt. Für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses wenden Sie sich bitte an die Ortspolizeibehörde St. Wendel. Dieser wird bei der Überführung von Lei- chen ins Ausland benötigt. Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalles in das Sterbebuch sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden: ■■ Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes ■■ bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden ■■ bei Verheirateten oder verheiratet Gewesenen ein Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes. Das Familienbuch beim Standesamt ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben! Dies kann aber zur Eintragung des Sterbefalles mit vorgelegt werden. Friedhof in Hoof 7 Was ist im Trauerfall zu erledigen?

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