Willkommen in Scheyern

11 Die nächsten Jahre werden für die Gemeinde Scheyern viele Veränderungen bringen. Sie wird über ihre Liegenschaften (Waldbauernschule Gebäude 9, Technischer Bereich, Schulen Scheyern, Schulhaus Euernbach, Bauhof, Rathaus) Entscheidungen treffen müssen. Des weiteren wird der Gemeinderat sich mit der Freizeit- und Erholungsmöglichkeit, die Familie, Mobilität und Verkehr, Infrastruktur erhalten und gestalten, und über Wohnformen und Gewerbe beraten müssen. Alle diese Aufgaben betreffen auch Behinderte und deshalb wurde am 11. Juni 2015 eine Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Handicap gegründet. Die Gründungsmitglieder beteiligen sich mit ihremWissen an der Öffentlichkeitsarbeit und es soll dadurch ein Dialog entstehen der eine gewisse Transparenz schafft. Jeder kann dazu beitragen und deshalb bitte ich Sie mit offenen Augen durch unsere Gemeinde zu gehen um festzustellen wo sind Barrieren abzubauen, wo sind Hindernisse zu beseitigen. Sie können Ihre Feststellungen und auch Empfehlungen schriftlich mit Namen oder anonym in dem dafür vorgesehenen Briefkasten beim Rathaus einwerfen. Heidelore Ebner Kommunale Behindertenbeauftragte der Gemeinde Scheyern Telefon: 08441 6084 Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2007 Nach dem Bayer. Behindertengleichstellungsgesetz (Art. 18 BayBGG) sollen in den kreisfreien Gemeinden, den Landkreisen sowie den Bezirken Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene geschaffen und die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt werden. Die Bestellung von Beauftragten auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden und Städte wurde nicht im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Nach der Gesetzesbegründung können die kreisangehörigen Gemeinden als Ausfluss ihres Selbstverwaltungsrechts Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung bestellen. Die Rechtsstellung (Aufgaben und Befugnisse) sollten wie bei den kommunalen Behindertenbeauftragten durch Satzung geregelt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Behindertenbeauftragte seine Aufgaben weisungsungebunden und unabhängig erledigen kann. Die Gemeinde muss ihm die zur Aufgabenerledigung erforderlichen (Sach-) Mittel zur Verfügung stellen, wozu auch die Zahlung einer angemessenen Aufwandentschädigung gehört. Es sind ihm wie dem Behindertenbeauftragten auf Landkreis- und Bezirksebene, Mitwirkungs- und Mitgestaltungs-­ rechte in den Gremien und Ausschüssen der Gemeinde einzuräumen, damit ihm eine effektive Arbeit im Interesse der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger ermöglicht wird. Die Aufgaben der Behindertenbeauftragten sind auf die Praxis bezogen sehr vielfältig. Sie ist für die Vertretung der Interessen und Bedürfnisse behinderter Menschen in der Gemeinde zuständig. Sie macht unter anderem auf bauliche Barrieren aufmerksam. Jede Barriere ist eine zu viel. Bei Veranstaltungen der eigenen Gemeinde achtet sie darauf, dass die Teilhabe von behinderten Menschen gewährleistet ist durch Prüfen der räumlichen Gegebenheiten, z. B. Rollstuhltoilette, finanzielle Möglichkeiten oder Sicherstellung einer Begleitperson. Außerdem ist sie nur dann tätig, wenn es vom Betroffenen, dessen Familie oder Betreuer gewünscht wird. Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt. Die Gemeinde hat derzeit eine Einwohnerzahl von 4821 Personen, davon sind nach der Strukturstatistik Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Stand vom 31.12.2014 – 382 Personen behindert, davon 293 Personen schwerbehindert – d. h. Grad der Behinderung 50 bis 100. Männliche behinderte Menschen 215 Weibliche behinderte Menschen 167 Nicht deutsche behinderte Menschen 6 Erwerbstätige behinderte Menschen 86 Gültige Schwerbehinderten Ausweise im Umlauf 290 Nicht zu vergessen die Dunkelziffer der Menschenmit Handicap. © Franz Pfluegl / Fotolia Kommunale Behindertenbeauftragte der Gemeinde Scheyern

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