Bürgerbroschüre Gemeinde Scheyern

SENIORENBEAUFTRAGTE / KOMMUNALE BEHINDERTENBEAUFTRAGTE Kommunale Behinderten- beauftragte Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2007 Nach dem Bayer. Behindertengleichstellungsgesetz (Art. 18 BayBGG) sollen in den kreisfreien Gemeinden, den Landkreisen sowie den Bezirken Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene geschaffen und die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt werden. Die Bestellung von Beauftragten auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden und Städte wurde nicht im Behindertengleichstellungsgesetz geregelt. Nach der Gesetzesbegründung können die kreisangehörigen Gemeinden als Ausfluss ihres Selbstverwaltungsrechts Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung bestellen. Die Rechtsstellung (Aufgaben und Befugnisse) sollten wie bei den kommunalen Behindertenbeauftragten durch Satzung geregelt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Behindertenbeauftragte seine Aufgaben weisungsungebunden und unabhängig erledigen kann. Die Gemeinde muss ihm die zur Aufgabenerledigung erforderlichen (Sach-) Mittel zur Verfügung stellen, wozu auch die Zahlung einer angemessenen Aufwandentschädigung gehört. Es sind ihm wie dem Behindertenbeauftragten auf Landkreis- und Bezirksebene, Mitwirkungs- und Mitgestaltungsrechte in den Gremien und Ausschüssen der Gemeinde einzuräumen, damit ihm eine effektive Arbeit im Interesse der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger ermöglicht wird. Die Aufgaben der Behindertenbeauftragten sind auf die Praxis bezogen sehr vielfältig. Sie ist für die Vertretung der Interessen und Bedürfnisse behinderter Menschen in der Gemeinde zuständig. Sie macht unter anderem auf bauliche Barrieren aufmerksam. Jede Barriere ist eine zu viel. Bei Veranstaltungen der eigenen Gemeinde achtet sie darauf, dass die Teilhabe von behinderten Menschen gewährleistet ist durch Prüfen der räumlichen Gegebenheiten, z. B. Rollstuhltoilette, finanzielle Möglichkeiten oder Sicherstellung einer Begleitperson. Außerdem ist sie nur dann tätig, wenn es vom Betroffenen, dessen Familie oder Betreuer gewünscht wird. Beratungsgespräche werden vertraulich behandelt. © master1305 / AdobeStock Seniorenbeauftragte Am 1. April 2012 wurde vom Gemeinderat Scheyern die Stelle der Seniorenbeauftragten eingerichtet. Ältere Menschen gibt es immer mehr in unserer Gesellschaft und sie nimmt die Anliegen, Interessen und Bedüfnisse der Senioren im Gemeindebereich wahr und vertritt diese. Grundsätzlich sollen dabei die Ziele des „Senioren- politischen Gesamtkonzeptes des Landkreises Pfaffenhofen“ beachtet werden. Die Seniorenbeauftragte Frau Wörl ist Mitglied des Seniorenbeirates des Landkreises Pfaffenhofen und so mit dem Landkreis vernetzt. Sie agiert ehrenamtlich, parteipolitisch neutral, konfessions- und verbandsunabhängig und die Gemeinde unterstützt ihre Arbeit. Aufgaben der Seniorenbeauftragten sind: ■■ Unterstützung der Gemeinde bei Fragen der Seniorenarbeit ■■ Vernetzung der Anbieter im Seniorenbereich ■■ Unterstützung der Senioren in der Gemeinde, Ansprechpartner für Senioren ■■ Koordination von Seniorenaktivitäten ■■ Anregungen der Senioren aufgreifen ■■ Soziale Beratung und Vermittlung von Hilfen ■■ Öffentlichkeitsarbeit, Informationen ■■ Unterstützung des Arbeitskreises Senioren ■■ Informationsveranstaltungen organisieren und unterstützen ■■ Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat des Landkreises ■■ Zusammenarbeit mit der Behinderten- und der Jugendbeauftragten der Gemeinde Scheyern ARBEITSKREIS SENIOREN IN SCHEYERN Regelmäßig treffen sich die in der Seniorenarbeit aktiven Vertreter zu einem Austausch- und Organisationstreffen mit der Nachbarschaftshilfe, der Altentreffs Scheyern, Euernbach und Winden, der Pfarrei Scheyern, der Gemeinde Scheyern. Sprechstunden und Service Als Seniorenbeauftragte der Gemeinde Scheyern biete ich Ihnen einen neuen Service an. Ich stehe Ihnen jederzeit mit Rat und Tat bei Fragen zur Seniorenarbeit zur Verfügung. Hilfestellung gebe ich bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung, Formularhilfe für Senioren und deren Angehörige, Vermittlung von Hilfen. Auch Hausbesuche können nach Vereinbarung stattfinden. Anregungen werden gerne aufgegriffen. Gisela Wörl Kommunale Seniorenbeauftragte der Gemeinde Scheyern Telefon: 08441 71051, Handy: 0175 7583232 E-Mail: gisela.woerl@gmx.de Der Seniorennachmittag findet vorwieged am zweiten Montag im Monat um 14.00 Uhr im Pfarrzentrum Scheyern, Schyrenplatz 1, statt. Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen. 10

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