Senioren-NAVI Stadt Schloß Holte-Stukenbrock

4. Hilfen bei Pflege- bedürftigkeit 4.1 Pflegebedürftigkeit – was nun? Mit höherem Alter steigt das Risiko, auf Hilfe und Pflege angewiesen zu sein. Pflegebedürftigkeit ist nicht gleich Pflegebedürftig- keit. Es gibt ganz unterschiedliche Ausprägungen des Bedarfs an Hilfe. Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist die Einstufung durch die Pflegekassen. Für pflegebedürftige, ältere, behinderte oder chro- nisch kranke Menschen steht ein wachsendes Angebot an speziellen Dienstleistungen zur Ver- fügung. Es ist für Ratsuchende oft schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen und die richtige Wahl für einemöglichst langfristige selbstbestimmte Lebensführung zu treffen. Über die Internetseite www.pflege-gt.de ge langen Sie zum Pflegeinformationssystem-Online (PfIO) des Kreises Gütersloh. Sie finden u. a. ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeangebote, spezielle Angebote für Demenzkranke und Ange- bote zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie weitere wichtige Informationen rund um das The- ma „Pflege“. ImLeitfaden für pflegende Angehörige „Pflege – ein Thema nicht (nur) für Profis“ finden Sie vielfältige Informationen rund um die häusliche Pflege sowie eine Beschreibung der im Kreis Gütersloh vorhan- denen Unterstützungsangebote. Diese Broschüre erhalten Sie kostenlos bei der Pflegeberatung im Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock. 4.2 Trägerunabhängige Pflegeberatung Die Pflegeberatung der Stadt SchloßHolte-Stuken­ brock bietet kostenlos und anbieterunabhängig Beratung und Informationen in allen Fragen rund um die Pflegedienstleistungen und Finanzierungs- möglichkeiten an. 21 4. Hilfen bei Pflegebedürftigkeit

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