Senioren-NAVI Stadt Schloß Holte - Stukenbrock

4. Pflegebedürftigkeit – was nun? Mit höherem Alter steigt das Risiko, auf Hilfe und Pflege angewiesen zu sein. Pflegebedürftigkeit ist nicht gleich Pflegebe- dürftigkeit. Es gibt ganz unterschiedliche Ausprä- gungen des Bedarfs an Hilfe. Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung ist die Einstufung durch die Pflegekassen. Für pflegebedürftige, ältere, behinderte oder chronisch kranke Menschen steht ein wachsendes Angebot an speziellen Dienstleistungen zur Verfügung. Es ist für Ratsuchende oft schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen und die richtige Wahl für einemöglichst langfristige selbstbestimmte Lebensführung zu treffen. Über die Internetseite www.pflege-gt.de gelangen Sie zum Pflegeinformationssystem-Online (PfIO) des Kreises Gütersloh. Sie finden u. a. ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflegeangebote, spezielle Angebote für Demenzkranke und Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie weitere wichtige Informationen rund um das Thema „Pflege“. Im Leitfaden für pflegende Angehörige „Pflege – ein Thema nicht (nur) für Profis“ finden Sie vielfäl- tige Informationen rund um die häusliche Pflege sowie eine Beschreibung der im Kreis Gütersloh vorhandenen Unterstützungsangebote. Diese Broschüre erhalten Sie kostenlos bei der Pflegeberatung im Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock. Trägerunabhängige Pflegeberatung Die Pflegeberatung der Stadt Schloß Holte-Stu- kenbrock bietet kostenlos und anbieterunabhän- gig Beratung und Informationen in allen Fragen rund um die Pflegedienstleistungen und Finan- zierungsmöglichkeiten an. 25 4. Pflegebedürftigkeit – was nun? Dabei ist es oberstes Ziel, den Pflegebedürftigen den längst möglichen Verbleib in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Pflegeberatungsstelle im Rathaus Fachbereich Soziales Rathausstraße 2, 33758 SchloßHolte-Stukenbrock Marion Müller und Katja Weber, Telefon 05207 8905-332 4.1. Essen auf Rädern Eine weitere Möglichkeit, den Alltag zu erleichtern, sind mobile Essensdienste („Essen auf Rädern“). Wenn Sie Ihre Mahlzeiten nicht mehr selbst zubereiten können oder wollen, erhalten Sie von den zuvor genannten ambulanten Pflegediensten oder anderen diversen Anbietern vorübergehend oder auf Dauer Mahlzeiten ins Haus. Caritasverband für den Kreis Gütersloh e. V. Caritas-Menüservice – Caritas Haus St. Anna, St.-Anna-Straße 15, 33415 Verl Info: Kerstin Stief und Melanie Kriemann, Telefon 05246 961 405 4.2. Fahrdienst für Behinderte Mitbürgerinnen oder Mitbürger, die aufgrund einer Behinderung nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen können (z. B. Rollstuhlfahrer), haben die Möglichkeit, einen Fahrdienst zu nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine finanzielle Ermäßigung gewährt. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Fachbereich Soziales der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock. Sabine Amann, Telefon 05207 8905-310

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