Senioren-NAVI Stadt Schloß Holte - Stukenbrock

27 4. Pflegebedürftigkeit – was nun? 4.3. Pflegedienste Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste bieten häusliche Pflege an und vermitteln zusätzliche Hilfen wie Einkaufs- und Mahlzeitendienste und Haushaltshilfen. Weitere Leistungen (z. B. Hausnotrufsystem, Betreuungsgruppen für Demenzkranke etc.) können jeweils angefragt werden. Caritas-Sozialstation Schloß Holte Holter Kirchplatz 17, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Info: Silke Schreck, Telefon 05207 6586 Caritas-Sozialstation Stukenbrock AmPastorat 2-14, 33758 SchloßHolte-Stukenbrock Info: Regina Wall, Telefon 05207 9934134 DRK Soziale Dienste & Einrichtungen Gütersloh gGmbH Hauptstraße 38, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Info: Lutz Gängler, Telefon 05207 892020 Diakoniestation Im Service Center für Kirche und Diakonie Gütersloh e. V. Holter Straße230, 33758SchloßHolte-Stukenbrock Info: Beate Niendorf und Dorota Smolik, Telefon 05207 957772150 oder 0151 16347869 Heute GmbH HolterKirchplatz4,33758SchloßHolte-Stukenbrock Info: Herr Fichtner, Telefon 05207 9546160 Holter Pflege Holter Kirchplatz 1, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock Info: Ivonne Nitschke, Telefon 05207 927937 Verhinderungspflege Wenn eine private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, können Leistungen der Pflegekasse für eine Ersatzpflegekraft im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Das Budget für die Kurzzeitpflege kann bis zu 50 % für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Kurzzeitpflege Unter Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Pflegeeinrichtung zu verstehen. Sie dient der Entlastung pflegender Angehöriger in der Urlaubszeit oder bei Erkrankung der pflegenden Angehörigen sowie für eine Übergangszeit z. B. im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung. Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen übernimmt die Pflegekasse für max. 4 Wochen im Jahr. Eine Ausweitung auf 8 Wochen ist möglich. Dabei wird der für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag aus dem Budget der Verhinderungspflege genommen. Bei der Beurteilung der jeweiligen Pflegebedürftigkeit ist eine Einzelfallprüfung unumgänglich. Bitte wenden Sie sich deshalb immer im Einzelfall an Ihre Pflegekasse. © Alex Raths · thinkstock.com

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