Heiraten in Schmalkalden

11 Heiraten in SCHMALKALDEN Heiraten mit Köpfchen Sind Verheiratete die besseren Menschen? Fast könnte man es glauben. Denn steuerlich stehen sie in der Regel besser da als Singles oder Paare, die ohne Trauschein zusammenleben. So will es Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes, der da lautet: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Am interessantesten für Ehegatten ist zweifellos bei der Einkommensteuer die Möglichkeit der Zusammenveranlagung, denn bei ihr kommt der so genannte Splittingtarif voll zur Geltung. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird zunächst halbiert, für diesen Betrag anschließend die Steuer wie bisher aus der Grundtabelle abgelesen und dann verdoppelt. Bei unterschiedlich hohem Einkommen der Ehegatten – vor allem jedoch, wenn einer der Ehegatten überhaupt keine Einkünfte hat – führt die Zusammenveranlagung zu einem erheblich niedrigeren Steuersatz und einer deutlichen Steuerersparnis. Auch von der Verdopplung des Höchstbetrages für Vorsorgeaufwendungen können die Ehegatten in einem solchen Falle profitieren. Heiraten mit Köpfchen Die eben genannten Vorteile, die Sie durch die Heirat haben, gelten für das gesamte Kalenderjahr. Im Klartext heißt das: Heiraten Sie besser noch in den letzten Dezember-Tagen als Anfang Januar. Zugegeben, die Winterzeit kommt für eine Hochzeit nicht gerade gelegen und die meisten Eheschließungen finden tatsächlich im Mai statt, aber Vorteile sind Vorteile, wie die Einkommensteuer-Rückzahlung zeigen wird. Auf jeden Fall sollten Sie gleich nach der Heirat den Wechsel der Lohnsteuerklasse beantragen. Dazu gehen Sie mit Ihrer Lohnsteuerkarte zum Bürgeramt. Bei nur einem Verdiener erfolgt der Wechsel von der Steuerklasse I zur sehr viel günstigeren Steuerklasse III, sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, gibt es wahlweise die Steuerklassenkombination IV/IV oder III/V. Fragen Sie in Ihrer Personalabteilung, was günstiger ist. Der Steuerklassenwechsel gilt übrigens nicht rückwirkend, sondern erst ab dem 1. des Folgemonats. Doppelte Haushaltsführung Dazu muss einer der Ehepartner auswärts arbeiten und aus diesem Grunde am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten. In solchen Fällen sind als Werbungskosten absetzbar: ❤ Die notwendigen Kosten der Zweitwohnung (Miete, Betriebskosten) in nachgewiesener Höhe. ❤ Die Fahrtkosten für wöchentlich eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt (alternativ können die Gebühren für ein 15-minütiges Ferngespräch zum günstigen Tarif pauschal abgezogen werden). ❤ Für drei Monate ist auch das Absetzen von Verpflegungs-Mehraufwendungen in Höhe der Pauschalsätze bei mehrtägigen Dienstreisen zulässig. Entscheidend ist immer, dass die doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen gegeben ist. Heiraten also Berufstätige, die an verschiedenen Orten berufstätig sind und bleiben sie auch dabei, so kann derjenige die Haushaltsführung geltend machen, der die gemeinsame Familienwohnung in der Wohnung des Ehepartners einrichtet. Die gemeinsame Familienwohnung kann auch eine neue Wohnung sein, die dann für beide als Mittelpunkt ihres Lebens gilt.

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