Heiraten in Schmalkalden

Die kirchliche Eheschließung 16 Wo zwei Menschen übereinkommen, einander für immer anzugehören, und ihr Entschluss in öffentlicher Form bestätigt wird, besteht eine rechtmäßige Ehe. Vom Augenblick dieser Eheschließung an sind die Ehegatten nicht mehr allein durch Neigung, sondern auch durch ein rechtskräftig gegebenes Wort miteinander verbunden. Das macht ihre Zusammengehörigkeit unabhängig von Gefühlsschwankungen, dient der Beständigkeit der Ehe und dem Schutz der Kinder. Zugleich bekräftigt die standesamtliche Eheschließung: Die Ehe trägt dazu bei, dass die Gesellschaft lebensfähig und menschlich bleibt, und genießt ihren Schutz. Mit der kirchlichen Hochzeit bezeugen die Eheleute, dass sie Gott in ihr gemeinsames Leben einbeziehen wollen. Was geschieht bei der kirchlichen Eheschließung? 1. Verkündung Abschnitte aus der Bibel über den Willen Gottes für das Zusammenleben werden vorgelesen und persönlich zugesprochen. 2. Versprechen Die Brautleute bekennen sich zur Ehe als zu einer Ordnung, die im Willen Gottes ihren Grund und Maßstab hat und versprechen, einander zu lieben und zu ehren, „in guten und in bösen Tagen, bis der Tod euch scheidet“. Zum Zeichen ihres Versprechens können sie die Ringe wechseln und einander die Hand geben. 3. Fürbitte Die Gemeinde bittet Gott, dass er dem Paar die Kraft zur Liebe und Treue schenkt. 4. Segen Unter Handauflegung – und das heißt leiblich spürbar – wird dem Paar der Segen Gottes zugesprochen: Gott will ihnen die Kraft geben, die sie von ihm erbeten haben. Mit der Trauung kann das Heilige Abendmahl verbunden werden. Es schenkt ihnen die Liebe Christi und schließt sie mit Christus und untereinander zusammen. Evang. Kirchengemeinde Schmalkalden Kirchhof 3, 98574 Schmalkalden, 0 36 83 / 40 27 41 Mail: kirchengemeinde.schmalkalden@ekkw.de Evang. Kirchenkreis Schmalkalden Weidebrunner Tor 7, 98574 Schmalkalden, 0 36 83 / 60 27 60 Mail: dekanat.schmalkalden@ekkw.de KIRCHENKREIS SCHMALKALDEN

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