Leben, Arbeiten und Erholen in der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg

Förderprogramme Um eine Verödung des Altbestandes innerorts entgegen zu wirken, wird es auch aufgrund der demographischen Entwicklung in Zukunft besonders wichtig sein, den schützenswerten und gegebenfalls leerstehenden Baubestand in den örtlichen Bereichen zu erhalten, beziehungsweise erneut zu beleben. Deshalb hat es sich der Markt Schönberg zur Aufgabe gemacht, die Nutzung vorhandener älterer Bausubstanz zu fördern. Mit diesen im Anschluss vorgestellten Förderprogrammen, sollen die Schaffung und der Erhalt von Wohn- eigentum zur Selbstnutzung sowie Gründung und Bestandssicherung kleinerer Betriebe erleichtert und proaktiv gestaltet werden. Bitte beachten Sie, dass die Investitionen erst nach Antragstellung getätigt werden dürfen! Bausubstanzförderprogramm Geltungsbereich: Der Zweck der Förderung ist der Erhalt des eigenständigen Charakters des Ortskerns. Das Programm soll geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalp egerischen Aspekten unterstützen. Art der Förderung: Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vor- handenen Gebäude mit ortsbildprägenden Charakter. Dazu gehören unter anderem Erhalt, Neugestaltung von Fenstern und Türen, Hof- toren und Hofräume, Einfriedungen und Treppen, sofern sie für das Ortsbild typisch sind. Dazu gehören auch Begrünung und Entsiegelung der Vor- und Hofräume. Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungs- fähigen Kosten je Einzelobjekt, höchstens 5.112,00 Euro und bei denkmalgeschützen Einzelanwesen (sofern sie in ihrer Gesamtheit unter Denkmalschutz stehen), höchstens jedoch 15.338,00 Euro Leerstandsprogramm Zielsetzung: Das Ziel des kommunalen Förderprogrammes ist die dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunk- tionen für die Bevölkerung.Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk und Dienstleistungsbereiche in den Ortskernen sollen gestärkt werden, um die Versorgungsfunktion der Ortsmitten nachhaltig zu festigen und auszubauen. Leerstände und drohende Leerstände in der Erdgeschoss- ebene sollen hierfür einer neuen Nutzung zugeführt werden. Art der Förderung: Förderfähig sind alle Um- und Anbaumaßnahmen, die zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen sowie der Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- oder Gastronomie ächen dienen, einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume. Höhe der Förderung: Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 30.000,00 Euro und kann auf mehrere Bauab- schnitte verteilt werden. Maßnahmen unter 1.000,00 Euro werden nicht gefördert. Förderung von privaten Baumaßnahmen Marktplatz Schönberg © Markt Schönberg 19 WOHNEN UND LEBEN

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