Leben, Arbeiten und Erholen in der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg

Älter werden in der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg Es ist ganz natürlich, dass die Wohnung mit zunehmendem Alter aus verschiedenen Gründen eine wachsende Bedeutung für die eigene Lebensqualität bekommt. In den letzten Jahren ist der Trend zum selbstbestimmten Wohnen in den eigenen vier Wänden immer deut­ licher geworden. Schließlich verbringen Sie gerade im Alter mehr Zeit zuhause, da Ihnen zum einen durch den Wegfall geregelter Arbeitszeiten mehr Freizeit zur Verfügung steht, zum anderen aber auch aufgrund von gesundheitlichen Problemen, die den Weg nach draußen und zurück erschweren. Zudem ist die eigene Wohnung noch in einer ganz anderen Hinsicht zentral: Durch eine barrierefreie Ausgestaltung der Innenräume ist sie der Schlüssel zu einer aktiven Teilnahme am Leben und dem Erhalt der eigenen Selbstständigkeit bis ins hohe Alter. Unter dem Motto „So selbstständig wie möglich, so viel Hilfe wie nötig“ stehen auch die folgenden beiden Seniorenwohnstätten zur Verfügung: Seniorenwohnstätte Rosenium An der Scheiben 10, 94513 Schönberg Telefon: 08554 943-0 Seniorenwohnen Grafenau Spitalstraße 20, 94481 Grafenau Telefon: 08552 9642-0 Sozialstation Grafenau Spitalstraße 7, 94481 Grafenau Telefon: 08552 40888-0 Fax: 08552 40888-20 E-Mail: info@caritas-grafenau.de Kostenüberblick – Was kostet was? Die Kosten für ein Pflegeheim oder das betreute Wohnen sind von mehreren Rahmenbedingungen abhängig. Einerseits sind sowohl die Ausstattung wie auch die Lage des Pflegeheimes für den Preis ausschlaggebend, andererseits auch den Pflegegrad, in den Sie ein- gestuft wurden. Die Kosten für eine stationäre Pflegeeinrichtung oder eine andere betreute Wohnform setzen sich zusammen aus den Kosten für die reine Unterkunft, eine mögliche angeschlossene Pflege, die Verpflegung und die Investitionskosten für den Heimträger. Durch- schnittlich kostet eine Pflegeeinrichtung in Deutschland im Rahmen der stationären Pflege zwischen 1.800 und etwa 4.000 Euro monat- lich. Hierbei gilt insbesondere der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelte Pflegegrad als Maßstab. © Monkey Business / stock.adobe.com © Kzenon / stock.adobe.com 25 WOHNEN UND LEBEN

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