Wegweiser für Senioren Stadt Schopfheim

Blick auf den Skilift Schlechtbach, © Ulrike Klumpp für Stadt Schopfheim 5. Rund um das Thema Pflege Das Thema Pflege kann jeden von uns in jeder Lebens- lage betreffen. Dabei gilt es, sich in erster Linie über die Gesetzesänderungen, die verschiedenen Pflegearten und über die Leistungen der Pflegeversicherung zu informieren. Sie erhalten gute Informationen bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die Einstufung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dieser Antrag ist formlos möglich. Zu beachten ist jedoch, dass Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestensab dem Monat der Antragstellung. Anstelle eines schriftlichen Antrags kann auch ein Pflegestütz- punkt aufgesucht oder ein Hausbesuch eingefordert werden. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung. Der Antragssteller wird von einem Gutachter des Medizi- nischen Dienstes der Krankenversicherung anhand eines Fragebogens überprüft, um den Grad der Selbstständig­ keit zu ermitteln. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegekasse, ob der Antrag auf Zuerkennung eines Pflegegrades bewilligt wird. Im Gegensatz zur alten Methode, in der die benötigte Pflegezeit der jeweiligen Person gemessen wurde, werden im neuen Bewertungssystem Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht dem Pflegegrad eins. Die schwerste Beeinträchtigung, bei der besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden, erhält die Einordnung in den Pflegegrad fünf. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragssteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. 5. Rund um das Thema Pflege 19

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=