Friedhofs- und Bestattungskultur in Schorndorf

14 Versicherungen, Vereine, Banken Rentenversicherung Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst beim Postrentendienst zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Nach dem Ableben eines in der Rentenversicherung der Arbeiter- oder Angestellten-Versicherten erhält die Witwe bzw. der Witwer von der zuständigen Rentenrechnungsstelle eine Vorschusszahlung, sofern der Antrag innerhalb eines Monats dort vorliegt. Das Standesamt stellt eine gebührenfreie Sterbeurkunde an die nächsten Angehö- rigen aus. Der Vorschuss dient als Über- brückung für die folgenden drei Monate. War der Verstorbene pflichtversichert, also noch erwerbstätig, so übernimmt sein Arbeitgeber die Abmeldung über die Krankenkasse. Damit ist zugleich die Ab- meldung zur Renten- und Arbeitslosen- versicherung erledigt. Der Hinterbliebe- nenrentenantrag ist bei der zuständigen Ortsbehörde für die Rentenversicherung zu stellen. Krankenversicherung Weiterhin ist die zuständige Kranken- versicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwen- rente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforder- lich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat- Sterbekasse oder, bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Ver- sicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlosse- ne Versicherungen, wie z. B. die Privat- haftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit gegebenenfalls für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrecht- erhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in ei- nem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der Regel sinn- voll erscheint, um bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. © www.photl.com Alles ist gut geregelt. Mit den kostenlosen, juristisch geprüften Vorsorgedokumenten der Monuta haben Sie für den Ernstfall alles geregelt und sichern sich so ein Stück Selbstbestimmung. Günstige und flexible Prämien Doppelte Auszahlung bei Unfalltod Kostenlose Kindermitversicherung & Auslandsschutz Schnelle und steuerfreie Auszahlung Zusätzlich sorgen Sie mit der Monuta-Trauerfall-Vorsorge für das gute Gefühl, Ihre Familie vor hohen Bestattungskosten von ca. 6.000 € zu schützen. SORGEN SIE JETZT VOR: Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testaments-Checkliste Sorgerechtsverfügung SIE LIEBEN DAS GEFÜHL, ALLES GUT GEREGELT ZU HABEN? R A M GmbH Gmünder Str. 53 73614 Schorndorf Tel +49 (0) 7181-98597-0 Fax +49 (0) 7181-98597-20 E-Mail: info@ram.gmbh Lassen Sie sich vom Experten beraten und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. www.ram.gmbh

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