Von dem Menschen, den du geliebt hast, wird immer etwas in deinem Herzen zurückbleiben: etwas von seinen Träumen, etwas von seinen Hoffnungen, etwas von seinem Leben, alles von seiner Liebe. 7 Was ist später zu erledigen? Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden. Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen. Ggf. Witwen-/Witwer-, Waisen-Rentenansprüche geltend machen. Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen. Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden. Evtl. Verfügungen beim Nachlassgericht abgeben. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten). Achtung: Auch Schulden können vererbt werden. Wohnung kündigen, Übergabe regeln. Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren. Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen. Gewerbe abmelden. Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden. Post umbestellen. Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern. Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen. Mitgliedschaften und Abonnements kündigen. Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten. Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen. Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüche gegenüber Dritten klären. In professionellen Trauergruppen Trost suchen und finden. Friedhof Miedelsbach
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=