Bau- und Sanierungsbroschüre der Stadt Schorndorf

•Bauen 21 © schulzfoto - stock.adobe.com Bauen Baubeginn Sollte öffentliche Verkehrsfläche (Fahrbahn, Gehweg, etc.) für die Durchführung der Baumaßnahme benötigt werden, setzen Sie sich bitte mindestens 4 Wochen vor Baubeginn mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung bezüglich der Bauabwicklung in Verbindung, um die erforderlichen Maßnahmen abzustimmen. Kernstadt Telefon 07181 602 3121 sandra.mueller@schorndorf.de Teilorte Telefon 07181 602 3124 leonie.holl@schorndorf.de www.schorndorf.de/de/stadt-buerger/rathaus/ buergerservice/dienstleistungen/dienstleistung Baubetrieb Sanieren und Umbauen Bestehende Gebäude zu sanieren, um- und auszubauen ist nicht nur energetisch günstiger, sondern oft auch finanziell. Der Bau kann erst begonnen werden, wenn die Baufreigabe erteilt ist, besser bekannt als Roter Punkt. Dazu muss nicht nur die Prüfstatik und ggf. weitere Unterlagen vorliegen, das Grundstück muss auch fertig erschlossen sein (also Straßenanschluss, Abwasser, Trinkwasser, Strom, Kommunikation betriebsbereit sein). Falls es geschützte Arten auf dem Grundstück gibt, müssen diese vorher umgesetzt werden, sonst droht im schlimmsten Falle eine Strafanzeige. Ggf. ist der Bauablauf auch mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung („Ordnungsamt“) abzustimmen, besonders wenn öffentlicher Straßenraum vorübergehend in Anspruch genommen wird. Die spannendste Phase ist, wenn der Bagger schaufelt und der Kran sich dreht. Zuvor muss die Baustelleneinrichtung abgeschlossen sein, das bedeutet, dass die Zufahrt organisiert ist, klar ist, wo Aushub und Baumaterial zwischengelagert werden kann, und alle Baugeräte an der richtigen Stelle stehen. Manchmal müssen auch jetzt noch eilig Ad-hoc-Entscheidungen zu Details getroffen werden. Rechnen Sie damit, sich öfters mit Ihrer Planerin / Ihrem Planer auf der Baustelle zu treffen, um Entscheidungen zu fällen. © schulzfoto - stock.adobe.com © Wilm Ihlenfeld - stock.adobe.com

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