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an der Bergstraße
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Schwangerschaftsberatung
Sie bekommen ein Baby – neben Vorfreude kann die Schwan-
gerschaft auch mit Fragen, Unsicherheiten und Befürchtungen
verbunden sein. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten
u. a. medizinische, soziale, finanzielle und juristische Informa-
tionen und Beratung rund um die Schwangerschaft.
Adressen und Links:
Caritas – Katholische Schwangerschaftsberatungsstelle
Kuno-Fischer-Straße 7 · 69120 Heidelberg
Telefon: 06221 439961
pro familia Heidelberg
Hauptstraße 79 · 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 184440
Weitere Adressen finden Sie auch im
Internet unter
1.2
Rechte und finanzielle Förderung von Eltern
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen wäh-
rend der Schwangerschaft und in den Monaten nach der
Geburt. Dieses Gesetz schützt Mutter und Kind vor gesund-
heitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Es enthält einen
Kündigungsschutz und sichert das Einkommen für die Zeiten
eines Beschäftigungsverbotes.
Schutzfristen
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht
Wochen nach der Geburt besteht ein generelles Beschäfti-
gungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhöht sich die
Schutzfrist auf zwölf Wochen.
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der
Entbindung darf der Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden.
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen gezahlt.
Von wem und in welcher Höhe, richtet sich nach der jeweili-
gen Krankenversicherung der werdenden Mutter.
Informationen hierzu unter:
Bundesversicherungsamt – Mutterschaftsgeldstelle –
Friedrich-Ebert-Allee 38 · 53113 Bonn
Telefon: 0228 619-1888
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung des Bundes
für Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten eines
Kindes (nach dem 01.01.2007 geboren) vorrangig selbst der
Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht