Herzlich Willkommen! Informationsbroschüre der Stadt Schriesheim

POL I T I K | 7 Politik Gemeinderat Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger sowie das Hauptorgan der Stadt. Er besteht aus dem Bürgermeister (Amtszeit acht Jahre) als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern, den 26 Stadträtinnen und Stadträten (Amtszeit fünf Jahre). Die Zusammensetzung wird durch die alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen bestimmt. Die unechte Teilortswahl garantiert den Stadtteilen Altenbach (vier Sitze) und Ursenbach (ein Sitz) eine Vertretung im Gemeinderat der Stadt Schriesheim. Durch das Hinzu- kommen von Ausgleichssitzen kann der Gemeinderat für die jeweilige Amtsperiode auch mehr als die vorgesehene Anzahl an Sitzen umfassen. Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, er kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und er be- schließt im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen über die Verteilung der finanziellen Mittel der Stadt. Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich. Die Sit- zungstermine werden rechtzeitig auf der Internetseite bzw. im Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim bekannt gegeben. Um die Arbeit des Gemeinderates zu erleichtern, werden beschließende Ausschüsse gebildet, die im Rahmen ihrer Zuständigkeiten an Stelle des Gemeinderates Entscheidungen treffen. Sie setzen sich aus dem Bürgermeister als Vorsitzen- dem und 12 weiteren Mitgliedern zusammen, die durch die Fraktionen im Verhältnis ihrer Stärke im Gesamtgemeinderat entsandt werden. Die beschließenden Ausschüsse sind: J Haupt- und Finanzausschuss J Ausschuss für Technik und Umwelt J Markt- und Kulturausschuss Der Forstausschuss ist ein beratender Ausschuss. Er kann dem Gemeinderat lediglich Empfehlungen geben. Aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl 2019 ergab sich folgende Sitzverteilung: GL 9 Sitze www.gruene-schriesheim.de CDU 6 Sitze www.cdu-schriesheim.de FW 5 Sitze www.fw-schriesheim.de SPD 4 Sitze www.spd-schriesheim.de FDP 2 Sitze www.fdp-schriesheim.de BgS 1 Sitz www.bg-schriesheim.de AfD 1 Sitz www.afd-rnk.de Weitere Informationen zu Mitgliedern und aktuellen Sitzungsterminen unter: www.schriesheim.de Bürgermeister Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen hin. Er führt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm durch Gesetz oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Er ist darüber hinaus Vorsitzender des Gemeinderates. In dieser Funktion beruft er die Sitzungen des Gemeinderates und sei- ner Ausschüsse ein und leitet diese. Die Amtszeit des Bürger- meisters beträgt acht Jahre. Seine ehrenamtlichen Stellvertreter werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. Ortschaftsräte und Ortsvorsteher Die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Altenbach und Ursenbach wählen im Zuge der Kommunalwahlen auch ihre jeweiligen Vertretungen – die Ortschaftsräte. Sie beraten die örtliche Verwaltung und entscheiden über bestimmte Angele- genheiten im Rahmen des durch den Gemeinderat beschlos- senen Haushaltes – soweit sie nur die Ortschaft betreffen. Der Ortschaftsrat des Stadtteiles Altenbach umfasst zehn Sitze, der des Stadtteiles Ursenbach sechs Sitze. Die Sitzverteilung der Ortschaftsräte nach den Kommunal- wahlen 2019 stellt sich folgendermaßen dar: Altenbach: AL/FW 4 Sitze GLA 4 Sitze CDU 1 Sitz SPD 1 Sitz Ursenbach: Gemeinschaftsliste Ursenbach 6 Sitze Die Ortsvorsteher vertreten den Bürgermeister beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Sie sind die Vorsitzenden der jeweiligen Ortschaftsräte und – sofern sie nicht Mitglied des Gemeinderates der Gesamtstadt sind – berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse teilzunehmen.

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