Schwaig bei Nürnberg Bürgerinformationsbroschüre

25 Gemeindeporträt Verloren, gesucht und wiedergefunden Handys, Fahrräder, Schirme, Brillen – im Fundbüro der Gemeinde Schwaig lohnt sich das Nachfragen, denn das Bürgerliche Gesetzbuch, §§ 965–984, besagt, dass bei Auffinden eines Gegenstandes dieser unverzüglich abgegeben werden muss. Dies kann bei einer Polizeidienststelle oder im Rathaus Schwaig erfolgen. Hier werden die Gegenstände registriert, nach Möglichkeit der Verlierende ermittelt und verständigt. Damit dem/der Eigentümer*in die Fundsache ausgehändigt werden kann, ist eine eindeutige Identifizierung nötig. Bei Fahrrädern sollte eine genaue Beschreibung mit Angabe des Herstellers sowie der Rahmennummer erfolgen, bei Handys muss die IMEI-Nummer angegeben bzw. der Kaufvertrag vorgelegt werden. Hat sich der/die Eigentümer*in innerhalb der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nicht gemeldet, kann der/die Finder*in das Eigentum an der Fundsache erwerben. Bauernhof Malmsbach

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