Schwaig bei Nürnberg Bürgerinformationsbroschüre

65 Bereits im Königreich Bayern bauten Nürnberger Kaufleute ihre Stadt zum führenden Umschlagplatz für Kolonial- und Tabakhandel in Südbayern, Österreich und der Schweiz aus. Umgekehrt lieferten die Nürnberger ihre Waren in alle fünf Erdteile. Mit dem Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit sind Firmennamen wie AEG, Diehl, Grundig, Photo-Porst, Quelle, Siemens, M.A.N oder Triumpf-Adler eng verbunden, die durch den Aufschwung auch den im Umland lebenden Menschen Arbeitsplätze boten. Nach 1945 wurde in Schwaig mit der Ansiedlung kleiner und mittlerer Gewerbegebiete begonnen. Das hatte einen überdurchschnittlichen Anstieg der Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe, im Handel, auf dem Dienstleistungssektor und dem Handwerk zur Folge. Mitte 2018 hatte Schwaig rund 3.500 Arbeitsplätze. Durch die hervorragenden Autobahnanbindungen zur A 3 und A 9, die in West-Ost-Richtung verlaufenden Hauptverkehrsachsen, hat sich ein interessanter Firmen- und Branchenmix aus teilweise weltweit agierenden Unternehmen und Marktführern, mittelständischen Betrieben und Kleinunternehmen gebildet. Auch Hidden Champions sind in Schwaig zu finden – kleine und mittlere Betriebe, die in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind. Trotzdem gelingt es diesen Mittelständlern, sich in ihrem Branchensegment an der Spitze des europäischen Marktes zu positionieren. Schwaig gehört zur Wirtschaftsregion Nürnberg und zählt damit zum Einzugsgebiet von einem der zehn größten Wirtschaftsräume Deutschlands. Starke Wirtschaft vor Ort Wirtschaft Industriegebiet Schwaig Gewerbeummeldung – Veränderungen im Gewerbe Bei Veränderungen oder Umzug muss eine Gewerbeummeldung erfolgen, eine neue Definition z. B. des Gewerbegegenstands oder eine Veränderung der Rechtsform beim zuständigen Gewerbeamt angegeben werden. Auch bei Anschriftenänderung des Betriebes ist eine Ummeldung notwendig, z. B. bei Umzug an einen neuen Standort oder wenn es sich um neue Zweigniederlassungen oder Zweigstellen handelt. Führt der Umzug des Gewerbes in eine andere Stadt/Gemeinde, so reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe am bisherigen Standort abgemeldet und am neuen Standort angemeldet werden. Dabei entsteht erneut eine Gebühr zur Gewerbeanmeldung, die auch notwendig ist, wenn sich Warenangebot oder Dienstleistungen erweitern oder verändern.

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