Wegweiser für Familien und Generationen

11 in einem Arbeitsverhältnis. Soweit werdende Mütter ihre Arbeit mutter­ schutzbedingt unterbrechen müssen, erhalten sie finanzielle Unterstützung. Das gilt auch in den Schutzfristen vor und nach der Geburt des Kindes. Während des Mutterschutzes genießen Frauen einen besonderen Kündi­ gungsschutz. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. 2.4 Geburt und Nachsorge Die Abteilung der Gynäkologie und Geburtshilfe im Krankenhaus St. Barbara legt großenWert auf die Bereitstellung der medizinischen Fachkompetenz im Sinne einer modernen Geburtsmedizin mit allen technischen Möglichkeiten. Schließlich soll während des gesamten Geburtsverlaufs die Betreuung von Mutter und Kind optimal verlaufen. Erfahrene Hebammen begleiten Mutter und Kind während der Geburt in einem modern ausgestatteten Kreißsaal. Krankenhaus St. Barbara Schwandorf Steinberger Straße 24, 92421 Schwandorf Telefon: 09431 522601 2.5 Geburtsbeurkundung Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss Ihr Kind innerhalb einer Woche nach der Geburt bei dem Standesamt des Geburtsortes angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine Geburtsanzeige aus. Im Zuge der Beurkundung erhalten Sie vom Standesamt die Geburtsurkunde. Standesamt der Stadt Schwandorf Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf Telefon: 09431 45-163, 45-164, 45-337, 45-332 2.6 Elternzeit Nach der Geburt gibt die Elternzeit Arbeitnehmerinnen und Arbeit­ nehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Umfassende Informationen zu den Themen Mutterschutz und Elternzeit hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend erstellt. Broschüren hierzu können beim Bundesministerium im Internet unter www.bmfsfj.de im Bereich „Publikationen“ bestellt und heruntergeladen werden. 2.7 Kindergeld Für den Kindergeldantrag ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Nähere Auskünfte und Antragstellung bei der Agentur für Arbeit – Familienkasse Wackersdorfer Straße 4, 92421 Schwandorf Telefon: 01801 555111 Antragsformulare können auch online unter www.familienkasse.de heruntergeladen werden. 2.8 Finanzielle Hilfen und Beratungsstellen Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ bietet Müttern in finanziellen Notsituationen unbürokratische Hilfe an. Höhe und Umfang der Leistungen sind unterschiedlich und auf die individuelle Situation abgestimmt. Die Unterstützung besteht zum Beispiel aus Beihilfen für Umstands­ kleidung, Babyausstattung oder Einrichtungsgegenstände. Weitere Informationen und Anträge aus der Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ sind bei den Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen erhält­ lich (siehe unter 2.2). Weitere wichtige Beratungs- und Anlaufstellen für werdende Eltern und junge Familien: Koordinationsstelle frühe Kindheit (KoKi) Landratsamt Schwandorf Wackersdorfer Straße 78 a, 92421 Schwandorf Telefon: 09431 471-483, 471-484 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Schwandorf Höflinger Straße 11, 92421 Schwandorf Telefon: 09431 997010 Foto: Stadt Schwandorf

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