Seniorenwegweiser für den Landkreis Schweinfurt

Wohnen im Alter 2.1. Zu Hause wohnen Wer im Alter möglichst lange und selbständig in seiner vertrauten Umgebung mit bekannter Nachbarschaft bleiben und auch später einmal zu Hause gepflegt werden möchte, muss sich fragen, ob die räumlichen Gegebenheiten dies zulassen. Da sich mit zunehmendem Alter und bei Gebrechlichkeit die Bedürfnisse eines Menschen ändern, ist es oft erforderlich, die Wohnverhältnisse an die geänderten Bedingungen anzupassen. Manchmal sind es nur kleine Hindernisse, die die Bewältigung des Alltags erschweren, so dass häufig schon durch einfache Veränderungen eine Verbesserung und Erleichterung erreicht werden. Hier ein paar hilfreiche Fragen: ■ ■ Können Sie Ihr Zuhause barrierefrei erreichen? ■ ■ Gibt es in Bad und WC Haltegriffe und Stützmöglichkeiten? ■ ■ Gibt es „Stolperfallen“ oder „Kabelsalat“? ■ ■ Sind die Möbel seniorengerecht? ■ ■ Stimmt die Beleuchtung? Größere Maßnahmen Manchmal erfordern die Umstände aber auch größere Maßnahmen, so dass Sicherheit und Komfort oft nur durch einen Umbau erreicht werden können. Z. B. kann je nach Krankheitsbild der Einbau einer bodengleichen Dusche, eines Treppenlifts, eines Handlaufs oder auch einer Rampe sinnvoll sein, um wieder Selbständigkeit herzustellen oder die Pflege zu erleichtern. Finanzierungsmöglichkeiten Pflegekasse: Sie zahlt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro pro Person und Maßnahme. Ein pflegebedürftiges Ehepaar kann gemeinsam bis zu 8.000 Euro erhalten. Dieser Betrag wird ab Pflegegrad 1 gewährt. (§ 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) z. B. Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe, Aufzüge, Treppenlift oder Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterung oder Einbau und Umbau von Mobiliar, welches an die Erfordernisse der Pflegesituation individuell angepasst wird. Krankenkasse: Diese Leistungen sollen nach § 33 SGB V körperliche Einschränkungen ausgleichen z. B. ein Duschdrehsitz, Haltegriffe oder auch eine WC-Erhöhung. Voraussetzung ist eine Rezeptverordnung durch den Arzt oder die notwendige Feststellung durch den MDK. 11 Wohnen im Alter 2 © WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com

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