Seniorenwegweiser für den Landkreis Schweinfurt

Erwerbsminderung (wenn der Rententräger die dauerhafte volle Erwerbsminderung schriftlich festgestellt hat). Daneben sieht das SGB XII auch Hilfen in schwierigen oder außergewöhnlichen Lebenssituationen vor. Dazu gehört u. a. die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, die auch zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegekassen in Einzelfällen gewährt werden kann (z. B. bei Aufwendungen für eine Pflegeperson, die dem Pflegebedürftigen nahesteht). Geprüft wird das Einkommen und Vermögen des Antragstellers und ob es unterhaltspflichtige Angehörige gibt, denen ein finanzieller Beitrag zuzumuten ist. Auskunft für Grundsicherung: Amt für Soziales Landratsamt Schweinfurt Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt Telefon 09721 55-474 E-Mail sozialamt@lrasw.de Internet www.landkreis-schweinfurt.de Auskunft zur Hilfe zur Pflege (siehe 7.5.) erteilt der Bezirk Unterfranken. 7.3. Wohngeld Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieterin oder Mieter einer Wohnung sind, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum. Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete beziehungsweise Belastung und vom Einkommen des Haushaltes. Empfänger von anderen Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft bereits berücksichtigt worden sind, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Wohngeld können Sie nur auf Antrag erhalten. Die Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerservice Landratsamt Schweinfurt Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt Telefon 09721 55-447 Internet www.landkreis-schweinfurt.de 7.4. Informationen zur Rente Oft stellt man sich die Fragen, wie: „Wann habe ich Anspruch auf die Altersrente?“, „Welche Auswirkungen hat ein vorzeitiger Ruhestand?“, „Darf ich noch etwas hinzuverdienen?“ Information zur Rentenversicherung finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Auch Ihre Gemeindeverwaltung kann Ihnen mit Rat und Tat weiterhelfen. Außerdem können Sie mit der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern einen Termin im Rathaus der Stadt Schweinfurt vereinbaren. Deutsche Rentenversicherung Kostenloses Servicetelefon: 0800 1000 4800 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern Friedenstraße 12 – 14, 97072 Würzburg Telefon 0931 802-0 E-Mail info@drv-nordbayern.de Internet www.deutsche-rentenversicherung.de Sozialverband VdK Bayern e. V. Kreisgeschäftsstelle Schweinfurt Schrammstraße 8, 97421 Schweinfurt Telefon 09721 730886-0 E-Mail kv-schweinfurt@vdk.de Internet www.vdk.de/kv-schweinfurt 7.5. Stationäre Pflege (Heimkosten) Wenn Pflegebedürftige die Heimkosten weder aus ihren Einnahmen noch aus dem Vermögen zahlen können, kann die Übernahme der Kosten beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe beantragt werden. Die Vermögensverhältnisse werden überprüft, Ehepartner und Kinder können unter Umständen zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden. Zuständig für die Leistung der Sozialhilfe in Pflegeheimen ist der Bezirk Unterfranken. Dort können Sie Ihren Antrag stellen und sich beraten lassen. Auch in der Verwaltung der Pflegeheime ist man dabei gerne behilflich. Bezirk Unterfranken – Sozialverwaltung Silcherstraße 5, 97074 Würzburg Telefon 0931 7959-0 E-Mail bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de Internet www.bezirk-unterfranken.de 39 Finanzielle Hilfen 7

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