Seniorenwegweiser für den Landkreis Schweinfurt

diese Weise wird die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht entbehrlich, da der so festgelegte Wille bindend und vorrangig zu betrachten ist. Inhalt und Umfang der Vollmacht können variieren und sollten stets auf die individuelle Lebenssituation zugeschnitten sein. Einige Entscheidungen bedürfen aufgrund ihrer Tragweite zum Schutz der betroffenen Person vorab der Genehmigung durch das Betreuungsgericht. Betreuungsverfügung Wer keine Vollmacht erteilen will, kann in einer Betreuungsverfügung eine Person seines Vertrauens benennen, die im Bedarfsfall vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll. Ebenso können bestimmte Personen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Weiter können in der Betreuungsverfügung detailliert Wünsche geäußert werden, z. B. in welches Pflegeheim man möchte, wie Vermögenswerte verwaltet werden sollen etc. Im Gegensatz zu einem Bevollmächtigten unterliegt der Betreuer der Aufsicht und Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Patientenverfügung Viele Menschen haben Sorge, dass die moderne Medizin das Sterben unnötig hinauszögert, auch wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht. In der Patientenverfügung können vorab Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung geäußert werden für den Fall, dass durch Krankheit oder Unfall Entscheidungs- bzw. Einwilligungsunfähigkeit vorliegt. Für den Arzt ist eine Patientenverfügung verbindlich, wenn der Wille des Patienten zweifelsfrei daraus hervorgeht. Deshalb ist es wichtig, medizinische Maßnahmen, die durchgeführt oder unterlassen werden sollen, konkret zu benennen. Hilfreich kann hierbei ein Gespräch mit dem Hausarzt sein, vor allem, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen. Auch die schriftliche Bestätigung durch den Hausarzt kann sinnvoll sein, weil daraus hervorgeht, dass medizinische Aufklärung erfolgt ist und Klarheit über die eventuell weitreichenden Konsequenzen besteht. Persönliche Ergänzungen über die Einstellung zu Krankheit, Schmerz, Leben und Tod oder auch die religiöse Haltung können zusätzlich Nachdruck verleihen. Die Kombination mit einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung zur Geltendmachung und Durchsetzung dieser Wünsche ist von besonderer Bedeutung. Formalien der Schriftstücke ■ ■ schriftliche Form für die Beweisbarkeit ■ ■ eigenhändige Unterschrift mit Datum ■ ■ Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen prüfen, mit aktuellem Datum erneut unterschreiben (evtl. von Zeugen mitunterschreiben lassen) ■ ■ Beglaubigung der Unterschrift zum Identitätsnachweis (empfehlenswert, nicht zwingend) Beratung zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung AWO Betreuungsverein Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schweinfurt-Land e. V. Kornmarkt 24, 97421 Schweinfurt Telefon 09721 2957020 E-Mail betreuungsverein@awo-sw-land.de Internet www.awo-sw-land.de/betreuungsverein Betreuungsverein des SkF Friedrich-Stein-Straße 28, 97421 Schweinfurt Telefon 09721 209583 E-Mail info@skf-schweinfurt.de Internet www.skf-schweinfurt.de Beratung und Beglaubigung bzgl. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Landratsamt Schweinfurt Betreuungsstelle Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt Telefon 09721 55-468 oder 09721 55-497 oder 09721 55-504 E-Mail betreuungsstelle@lrasw.de Internet www.landkreis-schweinfurt.de Beurkundung durch den Notar Vor der Beurkundung beraten Notare individuell und ausführlich zu Inhalt und der Vollmacht. Es wird nicht nur die Identität des Vollmachtgebers bestätigt, sondern auch eine Aussage zur Geschäftsfähigkeit getätigt. Das erhöht die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Falls das Dokument verloren geht, kann der Notar auch Jahre später noch Ausfertigungen herausgeben. i Die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, die auch Vordrucke zu den o. g. Themen enthält, können Sie im Buchhandel kaufen, oder im Internet als PDF-Dokument herunterladen: www.bestellen.bayern.de (Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“) 43 Vorsorge und Recht 8

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