Seniorenwegweiser für den Landkreis Schweinfurt

8.6. Testament Erben und Vererben: Nichts entzweit Familien so leicht wie der Streit um den Nachlass. Mit dem Testament kann man sicherstellen, dass die Aufteilung des Nachlasses nach den eigenen Wünschen erfolgt. Klare Erbschaftsverhältnisse helfen Streitigkeiten unter den Angehörigen zu vermeiden. 1. Das öffentliche Testament wird vor einem Notar erklärt und ist deshalb gebührenpflichtig. Es hat den Vorteil, dass der Notar Sie berät und die Konsequenzen der geplanten Verfügung erläutert. Mögliche Streitigkeiten über die Echtheit des Testaments können auf diesem Wege ausgeschlossen werden. 2. Das eigenhändige Testament kann man ohne Kosten selbst errichten. Der gesamte Text muss handschriftlich niedergeschrieben werden. Ort, Datum sowie Unterschrift mit Vor- und Zunamen dürfen keinesfalls fehlen. 3. Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt. Öffentliche oder eigenhändige Form sind auch hierbei möglich. Es genügt, wenn ein Ehegatte den Text eigenhändig niederschreibt und der andere unter Angabe von Ort und Datum nur mitunterschreibt. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater können vorher zu Rate gezogen werden. 8.7. Was ist bei einem Todesfall zu beachten Persönliche Trauer macht es schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Folgende Hinweise können Ihnen hilfreich sein: Was muss ich sofort regeln? ■ ■ Arzt benachrichtigen zur Ausstellung des Totenscheins, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist. Bei Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dies dort von der Verwaltung erledigt. ■ ■ Nächste Angehörige benachrichtigen ■ ■ Bestattungsinstitut beauftragen. Auf Wunsch kann das Institut Ihnen die Erledigung vieler Formalitäten abnehmen. ■ ■ Meldung des Todesfalls beim Standesamt spätestens am nächsten Werktag mit folgenden Unterlagen: Totenschein, Ausweise u. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bei Eheleuten, Scheidungsurteil bei Geschiedenen, Sterbeurkunde des Ehepartners, wenn der Verstorbene verwitwet war. ■ ■ Grabstelle festlegen (Friedhofsverwaltung) und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis (ausgestellt vom Standesamt) die Beisetzung anmelden sowie den Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung absprechen. ■ ■ Sarg und Ausstattung auswählen (auch Dekoration, Kondolenzliste etc.) ■ ■ Bestattungsablauf, sowie die Ausgestaltung der Trauerfeier mit dem Bestatter und Pfarrer absprechen (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung etc.) ■ ■ Druckerei beauftragen wegen Todesanzeige und Sterbebilder ■ ■ Adressenliste und Text für die Trauerbriefe zusammenstellen ■ ■ Trauermahl organisieren Was ist danach noch zu erledigen? ■ ■ Lebens- und Unfallversicherung informieren. ■ ■ Geldinstitute informieren, Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern ■ ■ Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen ■ ■ Krankenkasse und ggf. Pflegekasse verständigen ■ ■ Postrentendienst oder Arbeitgeber benachrichtigen ■ ■ Kündigung der laufenden Verträge (Zeitung, Telefon, Kfz-Versicherung etc.) ■ ■ Auto ab- oder ummelden ■ ■ ggf. Post umleiten ■ ■ Mitgliedschaften und Abonnements des Verstorbenen kündigen ■ ■ Geldvermögen, Eigentum, Sachwerte klären ■ ■ Abgabe eines Testamentes beim Nachlassgericht ■ ■ Erbschein beantragen, Nachlassverzeichnis erstellen ■ ■ Bei Bedarf Rechtsanwalt oder Steuerberater einschalten 8.8. Nachlassverfahren Das Nachlassgericht ermittelt u. a. Erben, eröffnet Testamente oder Erbverträge, es nimmt Erbausschlagungserklärungen entgegen oder erteilt auf Antrag einen Erbschein. Amtsgericht Schweinfurt – Nachlassgericht Rüfferstraße 1, 97421 Schweinfurt Telefon 09721 542-0 E-Mail poststelle@ag-sw.bayern.de Internet www.justiz.bayern.de 46 Vorsorge und Recht 8

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