Seniorenwegweiser der Stadt Schweinfurt

mindestens zehn Stunden wöchentlich (an mind. zwei Tagen pro Woche) durchführen, nicht mehr als 30 Wochenstunden berufstätig sein und noch keine Vollrente wegen Alters beziehen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Pflegegrad sowie der bezogenen Leistungsart, z. B. nur Pflegegeld oder nur Pflegesachleistungen. Weitere Informationen erhält man bei:  Bundesministerium für Arbeit  Pflegekassen/Pflegeberater der Pflegekassen  Agentur für Arbeit  Fachstellen für pflegende Angehörige  Pflegestützpunkte: www.pflegestuetzpunkt-sw.de  Deutsche Rentenversicherung Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem SGB XII Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können, haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII. Dies sind entweder die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung (wenn der Rententräger die dauerhafte volle Erwerbsminderung schriftlich festgestellt hat). Daneben sieht das SGB XII auch Hilfen in schwierigen und außergewöhnlichen Lebenssituationen vor. Geprüft wird das Einkommen und Vermögen des Antragstellers und ob es unterhaltspflichtige Angehörige gibt, denen ein finanzieller Beitrag zumutbar ist. Stadt Schweinfurt Amt für soziale Leistungen – Grundsicherung Markt 1, 97421 Schweinfurt TELEFON 09721 513920 E-MAIL amt50-sozh@schweinfurt.de INTERNET www.schweinfurt.de Arbeitslosengeld II – Hartz IV – Bürgergeld (ab 01.01.2023) Zum 01.01.2023 wurde in Deutschland das Bürgergeld eingeführt. Es ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II. Einen Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben. Stadt Schweinfurt Jobcenter Lange Zehntstr. 17, 97421 Schweinfurt TELEFON 09721 519899 E-MAIL jobcenter-stadt@schweinfurt.de INTERNET www.schweinfurt.de/jobcenter Wohngeld Wohngeld wird auf Antrag zur finanziellen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es wird für Mietwohnungen als Mietzuschuss, für Wohneigentum als Lastenzuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbst genutzten Wohnraum beantragen. Die Miete sowie die Belastung für den Wohnraum sind nur bis zu Schweinehirte © F. Trykowski 33 RUND UM DAS THEMA PFLEGE

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