Seniorenwegweiser der Stadt Schweinfurt

zahlen. Haben die Altenwohnheime allerdings einen eingerichteten Pflegebereich, müssen die untergebrachten Bewohner auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Heimbewohner, die noch für den Rundfunkbeitrag angemeldet sind, können sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher: Gebühreneinzugszentrale, GEZ) abmelden. Vom Rundfunkbeitrag können u. a. aber auch Bürgergeld-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe und Grundsicherung im Alter nach SGB XII befreit werden. Anträge und weitere Auskünfte über die Rundfunkbeitragsermäßigung erhalten Sie auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de. Beratung Stadt Schweinfurt Zentrum am Schrotturm Petersgasse 5, 97421 Schweinfurt TELEFON 09721 513968 E-MAIL zas@schweinfurt.de INTERNET www.schweinfurt.de Telefongebührenermäßigung Als Privatkunde mit einem Festnetzanschluss der TELEKOM können Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen einen Sozialtarif erhalten, wenn Sie:  durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher: Gebühreneinzugszentrale, GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind  blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad der Behinderung gemäß dem deutschen Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht. Die Vergünstigung wird Ihnen von den monatlichen Telefonkosten abgezogen. Auf welche Tarife ein Sozialtarif anwendbar ist, ist bei der Telekom direkt zu erfragen. Beachten Sie, dass der Sozialtarif nur bei der Telekom angeboten wird. Bitte prüfen Sie selbst, ob es gegebenenfalls auch andere günstigere Lösungen gibt. Hilfen bei Schulden Ungefähr 15 % aller über 65-Jährigen in Deutschland gelten als arm. Finanzielle Schwierigkeiten, Schulden und Überschuldung werden ein immer größeres Problem. Das Armutsrisiko von Menschen mit Behinderung liegt bei 20 Prozent. Sie sind – ebenso wie etwa Alleinerziehende, pflegende Angehörige, kinderreiche Familien, Migrant*innen und Rentner*innen – besonders häufig von Armut betroffen. Kostenlosen Rat und Unterstützung bietet die Schuldnerberatungsstelle. Kolping-Bildungszentrum Schweinfurt GmbH Schuldner- und Insolvenzberatung Fischerrain 2, 97421 Schweinfurt TELEFON 09721 7389590 E-MAIL schuldnerberatung@ kolping-bildung-schweinfurt.de INTERNET www.kolping-bildung-schweinfurt.de Hilfen beim Autokauf Menschen mit Schwerbehinderung können einen Rabatt oder einen finanziellen Zuschuss bekommen, wenn sie ein Fahrzeug kaufen. Den Rabatt gibt der Auto-Hersteller beim Kauf eines neuen Autos. Den finanziellen Zuschuss zahlen die Rehabilitationsträger. Der Zuschuss wird auch Kraftfahrzeug-Hilfe genannt. Diese Hilfe bekommt man zum Beispiel, wenn man für den Weg zur Arbeit auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Rabatt beim Neuwagenkauf Viele Fahrzeughersteller geben Menschen mit Schwerbehinderung beim Kauf eines neuen Autos einen Rabatt. Voraussetzung für den Rabatt ist meistens ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Außerdem muss im Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen G, aG, H oder B eingetragen sein. Das Fahrzeug muss auf den Menschen mit Schwerbehinderung selbst zugelassen werden. Das kann auch ein Kind mit Behinderung sein. Kraftfahrzeughilfe Schwerbehinderte Menschen können finanzielle Hilfe beim Kauf eines Autos erhalten. Die Kraftfahrzeug-Hilfe bekommen Sie aber nur, wenn Sie 58 BERATUNG

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