Seniorenwegweiser der Stadt Schweinfurt

Vorsorge zu treffen. Geschäftsfähigkeit vorausgesetzt kann mittels Vorsorgevollmacht bestimmt werden, wer Im Bedarfsfall die rechtliche Vertretung übernehmen soll. Dies sollten Vertrauenspersonen sein, in der Regel handelt es sich um nahestehende Angehörige. Auf diese Weise wird die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht entbehrlich, da der so festgelegte Wille bindend und vorrangig zu betrachten ist. Inhalt und Umfang der Vollmacht können variieren und sollten stets auf die individuelle Lebenssituation zugeschnitten sein. Einige Entscheidungen bedürfen aufgrund ihrer Tragweite zum Schutz der betroffenen Person vorab der Genehmigung durch das Betreuungsgericht. Betreuungsverfügung Wer keine Vollmacht erteilen will, kann in einer Betreuungsverfügung eine Person seines Vertrauens benennen, die im Bedarfsfall vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll. Ebenso können bestimmte Personen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Weiter können in der Betreuungsverfügung detaillierte Wünsche geäußert werden, z. B. in welches Pflegeheim man möchte, wie Vermögenswerte verwaltet werden sollen etc. Im Gegensatz zu einem Bevollmächtigten unterliegt der Betreuer der Aufsicht und Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Patientenverfügung Viele Menschen haben Sorge, dass die moderne Medizin das Sterben unnötig hinauszögert, auch wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht. In der Patientenverfügung können vorab Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung geäußert werden für den Fall, dass durch Krankheit oder Unfall Entscheidungs- bzw. Einwilligungsunfähigkeit vorliegt. Für den Arzt ist eine Patientenverfügung verbindlich, wenn der Wille des Patienten zweifelsfrei daraus hervorgeht. Deshalb ist es wichtig, medizinische Maßnahmen, die durchgeführt oder unterlassen werden sollen, konkret zu benennen. Hilfreich kann hierbei ein Gespräch mit dem Hausarzt sein, vor allem, wenn bereits Vorerkrankungen bestehen. Auch die schriftliche Bestätigung durch den Hausarzt kann sinnvoll sein, weil daraus hervorgeht, dass medizinische Aufklärung erfolgt ist und Klarheit über die eventuell weitreichenden Konsequenzen besteht. Persönliche Ergänzungen über die Einstellung zu Krankheit, Leben und Tod oder auch die religiöse Haltung können zusätzlich Nachdruck verleihen. Die Kombination mit einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung zur Geltendmachung und Durchsetzung dieser Wünsche ist von besonderer Bedeutung. Führen Sie diesen Ausweis immer mit sich – er kann lebensrettend sein. Name Vorname Geburtsdatum Konfession Wohnort Straße Mobil Bei Unfall bitte benachrichtigen Name Telefon Geschäftlich Mobil Name Telefon Geschäftlich Mobil Hausarzt Telefon Polizei 110 Notruf / Feuerwehr 112 Ärztlicher Notdienst 116 117 Organspendeausweis Für den Fall meines Todes erkläre ich: Ja, ich stimme der Entnahme von Organen, Geweben und Zellen für Transplantationszwecke zu mit Ausnahme der folgenden Organe / Gewebe: Folgende Person soll nach meinem Tod über eine Entnahme entscheiden: Name Vorname Telefon Anschrift Nein, ich stimme einer Entnahme von Organen, Geweben und Zellen nicht zu. Datum, Unterschrift Foto NOTFALL AUSWEIS  61 VORSORGE UND RECHT

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