Seniorenwegweiser der Stadt Schweinfurt

1. Das öffentliche Testament wird von einem Notar erklärt und ist deshalb gebührenpflichtig. Es hat den Vorteil, dass der Notar Sie berät und die Konsequenzen der geplanten Verfügung erläutert. Mögliche Streitigkeiten über die Echtheit des Testaments können auf diesem Wege ausgeschlossen werden. 2. Das eigenhändige Testament kann man ohne Kosten selbst errichten. Der gesamte Text muss handschriftlich niedergeschrieben werden. Ort, Datum sowie Unterschrift mit Vor- und Zunamen dürfen keinesfalls fehlen. 3. Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt. Öffentliche oder eigenhändige Form sind auch hierbei möglich. Es genügt, wenn ein Ehegatte den Text eigenhändig niederschreibt und der andere unter Angabe von Ort und Datum nur mitunterschreibt. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater können vorher zu Rate gezogen werden. Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen und für den zweiten Erbfall einen Dritten zum Schlusserben bestimmen. Notare in Schweinfurt Dr. Martin Dörnhöfer, Dr. Christian Betz Roßbrunnstr. 9, 97421 Schweinfurt TELEFON 09721 71660 E-MAIL info@doernhoefer-betz.de INTERNET www.doernhoefer-betz.de Dr. Bernd Weiß, Bianca Muschel Manggasse 20 (GENO-Haus), 97421 Schweinfurt TELEFON 09721 17550 E-MAIL notare@weiss-muschel.de INTERNET www.notare-weiss-muschel.de In der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums für Justiz finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema zum kostenlosen Download: www.bmj.de/ publikationen WAS IST BEI EINEM TODESFALL ZU BEACHTEN? Persönliche Trauer macht es schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Folgende Hinweise können Ihnen hilfreich sein: Was muss ich sofort regeln?  Arzt benachrichtigen zur Ausstellung des Totenscheins, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist. Bei Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dies dort von der Verwaltung erledigt.  Nächste Angehörige benachrichtigen.  Bestattungsinstitut beauftragen. Aus Wunsch nimmt Ihnen das Institut die Erledigung vieler Formalien ab.  Meldung des Todesfalls beim Standesamt spätestens am nächsten Werktag mit folgenden Unterlagen: Totenschein, Ausweise, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bei Eheleuten, Sterbeurkunde des Ehepartners, wenn der Verstorbene verwitwet war.  Grabstelle festlegen (Friedhofsverwaltung) und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis (ausgestellt vom Standesamt) die Beisetzung anmelden sowie den Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung absprechen. Friedrich-Rückert-Denkmal © F. Trykowski 65 VORSORGE UND RECHT

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