Schule beendet. Und was dann? IHK Schwerin

58 Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Wenn es mit der beruflichen Ausbildung am Wohnort nicht klappt – Möglichkeiten finanzieller Unterstützung Nicht immer ist es möglich, unmittelbar am Wohnort eine Ausbildung anzunehmen. Unsere auf Flexibilität ausgerichtete Gesellschaft stellt so manch jungen Menschen vor Herausforderungen. Manchmal sind die Kosten, die mit der auswärtigen Ausbildung verbunden sind, ein gewichtiger Entscheidungsgrund. Es wurde eine Möglichkeit geschaf­ fen, finanzielle Herausforderungen abzufedern. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Aus­ bildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Mit der Gewährung von BAB sollen • wirtschaftliche Schwierigkeiten überwunden werden, die einer ange­ messenen beruflichen Qualifizierung entgegenstehen, • Ausgleiche am Ausbildungsmarkt unterstützt werden, • berufliche Beweglichkeit gesichert und verbessert werden. Antrag Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende sei­ nen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufs­ ausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufs­ vorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu erhalten. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Bewerbungsgespräche um einen Ausbildungsplatz in Unternehmen scheitern nicht selten an Zweifeln, ob der zukünftige Auszubildende den Anforderungen der Berufsschule gewachsen ist. Plötzliche Leis­ tungseinbrüche beim Lehrling während der Ausbildung können einen Unternehmer auch unruhig werden lassen. Für solche Fälle gibt es Hilfe – ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)! Durch die jeweils für den Betrieb zuständige Agentur für Arbeit oder einen Träger der Grundsicherung wird ein fachlich versierter Partner beauftragt, derartige Leistungen zu erbringen. „Gezielter Förder- und Stützunterricht“ sind hier die Stichworte. Diese Hilfe kann natürlich auch gewährt werden, wenn Jugendliche im Rahmen einer Berufsaus­ bildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz oder einer Ein­ stiegsqualifizierung qualifiziert werden. Die Ziele und Inhalte von abH in aller Kürze Hilfestellung gibt es bei: • Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis • Sprachproblemen • Problemen im sozialen Umfeld • Problemen im Betrieb • Problemen mit Prüfungen Wer kann abH in Anspruch nehmen? Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Förderungs­ bedürftig sind auch Auszubildende, bei denen ohne eine Förderung ein Abbruch ihrer Ausbildung droht. Wann ist abH sinnvoll? • Zu Beginn der Ausbildung, wenn eine betriebliche Ausbildung nur mit zusätzlicher Unterstützung aufgenommen und erfolgreich durchlau­ fen werden kann, auch um einen Ausbildungsabbruch in der Anfangs­ phase zu verhindern. Möglichkeiten der (finanziellen) Unterstützung © Dr. Klaus-Uwe Gerhardt_pixelio

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