Ausbildung Schwerin

50 Rund um die Bewerbung Bewerbung abgegeben – wie jetzt weiter? Du hast Deine Bewerbung rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist abgegeben – und nun? Eventuell hat Dir das Unternehmen den Eingang nicht per Brief, sondern kurz per Mail bestätigt, dann leg diese Information zu den Unterlagen – Du brauchst sie eventuell noch einmal für eine Nachfrage oder das Vorstellungsgespräch. Bitte erst prüfen und dann meckern! Sollte keine Eingangsbestätigung vorliegen, ist nach ca. 3 Wochen der richtige Zeitpunkt, um im Unternehmen anzurufen und nachzufragen, ob die Unterlagen denn auch angekommen sind. Eventuell hast Du die Bewerbung an eine falsche Adresse geschickt – der Briefbote hat sie falsch ausgeliefert oder sie ist im Unternehmen in der falschen Abteilung gelandet? Interessant wären jetzt auch Fragen nach dem weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens, der sehr unterschiedlich sein kann. Einige Firmen sammeln erst alle Bewerbungen über einen längeren Zeitraum und sichten dann alle zusammen. Andere schauen sich die Unterlagen beim Eingang an – und entscheiden sich relativ zeitnah. Dieses Wissen ist für Dich wichtig! Daraus ergibt sich das weitere Handeln – die Frage, ob nach Plan A jetzt zu Plan B und/ oder C überzugehen ist und weitere Bewerbungen an andere Unternehmen zu versenden sind. Nichts wäre schlimmer, als mit guten Leistungen und nur einer Bewerbung am Ende mit einer unerwarteten Ablehnung und damit ohne Ausbildungsplatz dazustehen! Also: Gut überlegen, was Du am Telefon erfragen oder sagen möchtest – eventuell auch kurz aufschreiben! Mit etwas Ruhe im Raum den Ansprechpartner aus der Eingangsbestätigung oder der Ausschreibung anrufen und nachfragen. Sollte dieser nicht zu erreichen sein, ist es möglich, eine kurze Nachricht zu hinterlassen, warum Du angerufen hast, und nach einem günstigen Zeitpunkt für einen erneuten Anruf von Dir zu fragen … und dann nochmal anrufen! Wichtig: Mit Aussagen wie … die Bewerbung liegt vor … wir melden uns … hast Du noch lange keinen Ausbildungsvertrag geschlossen. Es könnten weitere sehr gute Bewerbungen beim Unternehmen eingehen – und die Entscheidung dann immer noch gegen Dich ausfallen. Erst wenn ein Vertrag unterschrieben wurde, ist Dir der Ausbildungsplatz sicher und Du kannst Dich wieder ausschließlich auf die Schule und andere Themen konzentrieren! Soziale Medien – pro und contra Studien belegen: Über ein Drittel aller Arbeitgeber, die eine Bewerbung ernsthaft prüfen, recherchieren auch im Internet, um zusätzliche Informationen über einen Kandidaten einzuholen. Dabei stoßen sie zwangsläufig auch auf Deine Auftritte in sozialen Netzwerken. Generell solltest Du sehr vorsichtigmit persönlichen Angaben und Daten sein. Deine Mitbewerber sind es nämlich auch. Eine Umfrage der Internet-Jobbörse StepStone ergab: 36 Prozent ihrer Nutzer schränken gerade während der Bewerbungsphase den Zugriff auf ihre Profile in sozialen Netzwerken ein, 22 Prozent verzichten sogar komplett auf die Mitgliedschaft in sozialen Netzwerken. Probier’s doch auch einmal – und „google“ Deinen Namen! Schau Dir Deine Internetpräsenz vor einer Bewerbungsphase noch mal ganz genau an! Welche Informationen sind über Dich aufrufbar? ̢ ̢ Vorteilhaft kann allenfalls sein, wenn es sich um Profile handelt, die auf Dein ehrenamtliches Engagement oder auf Mitgliedschaften in gemeinnützigen Organisationen oder z. B. in Sportvereinen verweisen. ̢ ̢ Auch das Hochladen und die Freigabe der Bewerbungsdokumente, z. B. in der IHK-Lehrstellenbörse oder in der Jobbörse der Agentur für Arbeit im Rahmen des Bewerbungsprozesses, können hilfreich sein – da diese Unterlagen als Vorstufe einer Bewerbung zu werten und nur einem von Dir vorgegebenen Personenkreis verfügbar sind. Aber: ̢ ̢ Auf politische oder religiöse Statements solltest Du ganz verzichten und auch vorsichtig mit der Schilderung persönlicher Vorlieben und Meinungen sein. Fehltritte können Dich auch nach Jahren noch einholen – das Internet vergisst nichts! Ältere Foreneinträge, hinter denen Du vielleicht gar nicht mehr stehst, kannst Du möglicherweise löschen lassen – rechtlich dazu verpflichtet sind die Betreiber aber nicht. ̢ ̢ Unmöglich sind abfällige Äußerungen über ehemalige Arbeitgeber. Ebenso Partyfotos, auf denen Du angetrunken posierst, leicht bekleidet bist oder obszöne Gesten machst.

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