Älter werden in Schwerte

21 Finanzielle-/Pflegehilfen Das nachfolgende Kapitel liefert Ihnen Hilfen und Möglichkeiten der Entlastung. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung stellt als Sozialleistung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch den Lebensunterhalt dauerhaft voll erwerbsgeminderter, sowie älterer Menschen (65plus) sicher – sofern das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichend sind, um den notwendigen Bedarf zu decken. Ein Antrag kann bei dem*der für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Sachbear- beiter*in bei der Stadt Schwerte gestellt werden. Stadt Schwerte – Sozialamt – Rathaus am Stadtpark Am Stadtpark 1, 58239 Schwerte Brigitta Schäfer – Buchstaben A-G Telefon: 02304 104287 E-Mail: brigitta.schaefer@stadt-schwerte.de Viktoria Nebling – Buchstaben M-Schl Telefon: 02304 104278 E-Mail: viktoria.nebling@stadt-schwerte.de Murat Keklik – Buchstaben H-L Telefon: 02304 104235 E-Mail: murat.keklik@stadt-schwerte.de Isabelle Rüth – Buchstaben Schm-Z Telefon: 02304 104309 E-Mail: isabelle.rueth@stadt-schwerte.de Wohngeld Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (für Mieter*innen von Wohnraum) und als Lastenzuschuss (für Eigentümer*innen von Wohnraum). Ob für Sie ein Mietzuschuss- oder Lasten- zuschussantrag in Frage kommt, erläutern Ihnen gerne die Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle. Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie ebenfalls bei der ersten Vorsprache oder bei telefonischer Nachfrage. Stadt Schwerte – Sozialamt – Rathaus am Stadtpark Am Stadtpark 1, 58239 Schwerte Telefon: 02304 104323 Mietzuschuss Telefon: 02304 104331 Mietzuschuss Andrea Pira Telefon: 02304 104294 Lastenzuschuss E-Mail: andrea.pira@stadt-schwerte.de © colourbox.com

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