Älter werden in Schwerte

27 Aktives Gesundheitstraining Zusammenmit unseren fachkompetenten Therapeut*innen erarbeiten wir für Sie ein Bewegungsprogramm. Unser Ziel ist es, Sie in eine dauerhafte Schmerz- und Beschwerde- freiheit zu führen. Ob in der Krankengymnastik, der Rehabilitationssportgrup- pe, oder einem Präventionskurs: Mit uns finden Sie zu alter Stärke zurück! Rehavision Schwerte Ostberger Straße 34, 58239 Schwerte Telefon: 02304 252780 E-Mail: info@rehavision-schwerte.de Internet: www.rehavision-schwerte.de Schwerbehinderung Menschenmit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung können beim Kreis Unna einen Schwer- behindertenausweis beantragen. Die Antragsformulare, sowie Information und Beratung erhalten Sie unter den unten aufgeführten Kontaktdaten. Erst- und Änderungsanträge erhalten Sie auch an der In- formation der Stadt Schwerte. Weitere Informationen, wie das Antragsformular als PDF- Datei und einen Ratgeber für Schwerbehinderte, finden Sie auf der Homepage des Kreises Unna. Ebenso können Sie den Antrag im Bürgerservice der Stadt Schwerte stellen, dieser leitet den Antrag dann an den Kreis Unna weiter. Kreis Unna Fachbereich für Arbeit und Soziales – Schwerbehindertenangelegenheiten – Friedrich-Ebert-Straße 17, 59425 Unna Telefon: 02303 273456 Internet: www.kreis-unna.de Kreis & Region / Leben im Kreis / Behinderung/Inklusion / Schwerbehinderte Sehbehinderung, Blindheit, Gehörlosigkeit Als hochgradig sehbehindert gelten Personen, bei denen die Sehschärfe auf beiden Augen nicht mehr als 5%beträgt. Hochgradig sehbehinderte Menschen, die das 16. Lebens- jahr vollendet haben, erhalten eine monatliche Geldleis- tung in Höhe von 77 € . Für den Bezug von Blindengeld muss das Augenlicht voll- ständig erloschen oder die Sehschärfe auf beiden Augen auf 2%herabgesetzt sein. Das Sehvermögen ist durch eine augenfachärztliche Bescheinigung nachzuweisen, es sei denn im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merk- zeichen Bl (Blindheit) eingetragen. Leistungen für Gehörlose, über monatlich ebenfalls 77 € , erhalten Personen mit angeborener oder bis zum 18. Le- bensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit (mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren). Der leistungsberechtigte Personenkreis wurde un- ter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbes und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber einge- schränkt. Personen, deren Hörschädigung sich im späteren Lebensalter (nach Vollendung des 18. Lebensjahres) bis hin zur Gehörlosigkeit verschlimmert hat, erhalten keine Leistungen. Der Antrag wird im Bürgerservice der Stadt Schwerte ge- stellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsver- band Westfalen-Lippe (LWL) weitergeleitet. Seniorenseelsorge Sowohl im Marienkrankenhaus an der Schützenstraße mit geriatrischem Schwerpunkt, wie auch in der kath. Kirchen- gemeinde St. Marien, in der ev. Kirchengemeinde und im Johannes-Mergenthaler-Haus und Klara-Röhrscheidt-Haus wird Senior*innenseelsorge angeboten. Ev. Pfarramt – Schwerpunkt Senior*innen Pfarrerin Claudia Bitter Telefon: 02304 9117714 E-Mail: claudia.bitter@evangelische-kirche-schwerte.de Ev. Altenheimseelsorge im Johannes-Mergenthaler-Haus und Klara-Röhrscheidt-Haus Pfarrerin Ulrike von Mayer Telefon: 02371 919871 E-Mail: ulrike.vonmayer@kk-ekvw.de Ev. Seelsorge im Marienkrankenhaus Schützenstraße Pfarrer Dr. Dr. Matthias Hoof Telefon: 02304 202231 E-Mail: mhoof@kk-ekvw.de Seniorenseelsorge in der kath. Kirchengemeinde St. Marien Gemeindereferentin Judith Bull Telefon: 02304 16418 oder 0170 1146446 E-Mail: judith.bull@schwerterkirchen.de © Ingo Rous, Stadt Schwerte

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=