Informationsbroschüre der Gemeinde Seelbach

25 n Katholische Sozialstation St. Vinzenz Nicht nur durch den Pflegedienst, sondern auch durch den Mahlzeitendienst sorgt die Sozialstation St. Vinzenz dafür, dass Senioren möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Leistungen sind im Einzelnen: • Alten- und Krankenpflege • alle Behandlungspflegen nach ärztlicher Verordnung • Betreuung demenziell Erkrankter • Beratung und Organisation von Hilfsmitteln • Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 • haushaltsnahe Dienstleistungen • Hausnotruf • Zusammenarbeit mit sämtlichen Einrichtungen des Caritasverbandes Lahr und den Nachbarschaftshilfen • Mahlzeitendienst Katholische Sozialstation St. Vinzenz Lahr-Ettenheim e. V. Geschäftsstelle Seelbach Eisweiherweg 4, 77960 Seelbach Telefon: 07823 96176-0 Fax: 07823 96176-10 E-Mail: info@sst-lahr-ettenheim.de Internet: www.caritas-lahr.de n Evangelische Diakoniestation In der Betreuung von alten, kranken und pflegebedürftigen Personen ist auch die evangelische Diakoniestation aus Lahr in Seelbach aktiv. Mit ihrem Pflegedienst übernimmt sie die Tätigkeiten, die bei der Pflege wichtig sind. So können unsere älteren Mitbürger in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Diakoniestation Lahr gGmbH Liebensteinstraße 10, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon: 07821 9365-0 Fax: 07821 9365-65 n Nachbarschaftshilfe Die Nachbarschaftshilfe hilft älteren Menschen, Kranken, Behinderten, überlastetenFamilienbzw.Alleinerziehenden,Angehörigen von Pflegebedürftigen und einsamen Menschen in alltäglichen Lebenssituationen. Sie bietet Hilfe im Haushalt, bei Behörden- und Arztgängen, Begleitung bei Spaziergängen, Kinderbetreuung und pflegeergänzende Betreuung an. Büro Nachbarschaftshilfe Marktstraße 7, 77960 Seelbach Telefon: 07823 2540 E-Mail: buero@nabahi-seelbach.de Internet: www.nabahi-seelbach.de n Dorfhelferinnenstation Die Dorfhelferinnenstation „Im Schuttertal“ hilft Familien in Notsituationen. Die Dorfhelferin kümmert sich während Ihres Krankenstandes um Ihre Kinder, um den Haushalt und erledigt die Gartenarbeit. Anspruch auf den Einsatz der Dorfhelferin besteht beispielsweise, • wenn Sie zur Kur sind • wenn Sie sich im Krankenhaus befinden • bei einer Risikoschwangerschaft • evtl. nach einem Krankenhausaufenthalt Voraussetzung ist, dass • Ihr Kind unter 12 Jahre ist oder • Sie ein behindertes Kind haben oder • Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und krank sind. Die Kosten für den Einsatz übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Einsatzleitung Natalie Mosig Telefon: 07825 4621288 Mobil: 0177 2736486 E-Mail: natalie.mosig@dorfhelferinnenwerk.de

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