Älter werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Seniorenwegweiser des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 9 2. BERATUNGSANGEBOTE • Welche Voraussetzungen müssen für einen Schwerbehin- dertenausweis gegeben sein? • Wie kann ich meine Wohnung so anpassen, dass ich trotz körperlicher Einschränkungen weiter hier leben kann? • Was ist ein Pflegehilfsmittel und wo bekomme ich es? • Was ist Betreutes Wohnen und wer bietet diese Leistung an? • Ein Heimaufenthalt wird notwendig, welche Kosten fallen an und welche Unterstützung kann ich beantragen? Im Pflegestützpunkt bekommen Sie kostenlos Informati- onen und werden zu gesetzlichen Leistungsansprüchen und Entlastungsmöglichkeiten in der Pflege beraten. Die Mitarbeiterinnen ermitteln mit Ihnen gemeinsam den individuellen Hilfebedarf und koordinieren notwendige Hilfen, wenn Betroffene und Angehörige dies wünschen. Von der Kontaktaufnahme bis hin zur Kostenklärung kann der Pflegestützpunkt trägerneutral und kompetent zur Seite stehen. Der Pflegestützpunkt arbeitet mit einem leistungsfähigen regionalen Netzwerk aus Institutionen, Organisationen, Einrichtungen und Fachkräften zusam- men. Die Beratungen erfolgen im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf auch als Hausbesuch. Ansprechpartner: Sozialberaterinnen: Frau Sammet Frau Goyn Tel.: 03573 8704180 Pflegeberaterinnen: Frau Smerda und Frau Pfennig Tel.: 03573 3693863 E.-Thälmann-Straße 129, 01968 Senftenberg Sprechzeiten: Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Außensprechstunde in Lübbenau Haus der Harmonie, Straße der Jugend 34 jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat 09:00 bis 12:00 Uhr Außensprechstunde in Lauchhammer Mehrgenerationenhaus Raum 206, Alte Gartenstraße 24 jeden 1. und 3. Dienstag im Monat 15:00 bis 17:00 Uhr Eingliederungshilfe für behinderte Menschen wird für Menschen mit Behinderungen gewährt, die kör- perliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit Einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teil- habe an der Gemeinschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate hindern können. © Franziska Dinter

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