Älter werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Seniorenwegweiser des Landkreises Oberspreewald-Lausitz 9 2. BERATUNGSANGEBOTE • Welche pflegeergänzenden Dienste (Essen auf Rädern, Hauswirtschaftshilfe u. a.) kann ich in Anspruch nehmen? • Welche Voraussetzungen müssen für einen Schwer­ behindertenausweis gegeben sein? • Wie kann ich meine Wohnung so anpassen, dass ich trotz körperlicher Einschränkungen weiter hier leben kann? • Was ist ein Pflegehilfsmittel und wo bekomme ich es? • Was ist Betreutes Wohnen und wer bietet diese Leis- tung an? • Ein Heimaufenthalt wird notwendig, welche Kosten fal- len an und welche Unterstützung kann ich beantragen? Im Pflegestützpunkt bekommen Sie kostenlos Informati- onen und werden zu gesetzlichen Leistungsansprüchen und Entlastungsmöglichkeiten in der Pflege beraten. Die Mitarbeiterinnen ermitteln mit Ihnen gemeinsam den individuellen Hilfebedarf und koordinieren notwendige Hilfen, wenn Betroffene und Angehörige dies wünschen. Von der Kontaktaufnahme bis hin zur Kostenklärung kann der Pflegestützpunkt trägerneutral und kompetent zur Seite stehen. Der Pflegestützpunkt arbeitet mit einem leistungsfähigen regionalen Netzwerk aus Institutionen, Organisationen, Einrichtungen und Fachkräften zusam- men. Die Beratungen erfolgen im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf auch als Hausbesuch. Ansprechpartner: Sozialberaterin: Frau Sammet Tel.: 03573 8704180 Pflegeberaterinnen: Frau Smerda und Frau Pfennig Tel.: 03573 3693863 E.-Thälmann-Straße 129, 01968 Senftenberg Hilfe für Blinde Blindenhilfe wird zum Ausgleich der durch die Blind- heit bedingten Mehraufwendungen gewährt, soweit den blinden Menschen die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist und sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Hilfe zur Pflege wird für Menschen gewährt: • die pflegebedürftig, aber nicht pflegeversichert sind • die pflegebedürftig sind, aber nicht die Voraussetzun- gen für einen Pflegegrad nach dem Pflegeversiche- rungsgesetz erfüllen, oder • bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege nicht ausreichen, soweit ihnen die Aufbringung der Mittel dafür nicht zuzumuten ist Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegestützpunkt Fragen stellen und kosten- los Antworten erhalten • Ich möchte die Pflege meiner Eltern übernehmen, wie kann ich mich darauf vorbereiten? • Welche Kosten kommen bei der Pflege auf mich zu? • Wie beantrage ich einen Pflegegrad? • Wie finde ich geeignete Pflege- und Betreuungseinrich- tungen und Dienste?

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