Älter werden im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

5 2. Beratungsangebote/Ein Wegweiser nicht nur für Seniorinnen und Senioren | 2.1 Kreisverwaltung Sozialamt Im Sozialamt des Landkreises können sich ältere, kranke, behinderte und sozial schwache Menschen Rat und Unterstützung bei verschiedenen Fragen holen. Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg Tel.: 03573 870-4101 E-Mail: sozialamt@osl-online.de Sprechzeiten: Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung Mit dieser Hilfe soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte und Vermögen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen, sichergestellt werden. Hilfe zum Lebensunterhalt Als Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Sozialhilfe die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe der Hilfe richtet sich nach den gesetzlich festgelegten Regelbedarfen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Beachtung von Anrechnungsvorschriften berücksichtigt. Hilfe in anderen Lebenslagen (Bestattungskosten) Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Hilfe für Blinde Blindenhilfe wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt, soweit den blinden Menschen die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist und sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Hilfe zur Pflege wird für Personen gewährt: • die pflegebedürftig, aber nicht pflegeversichert sind, • die pflegebedürftig sind, aber nicht die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nach dem Pflegeversicherungsgesetz erfüllen, oder • bei denen die Leistungen der Pflegeversicherung zur Sicherstellung der Pflege nicht ausreichen, soweit ihnen die Aufbringung der Mittel dafür nicht zuzumuten ist. Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftige Personen können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen. 2. BERATUNGSANGEBOTE

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