Energetische Gebäudesanierung - Rhein-Sieg-Kreis

Neubauten sind heutzutage überaus energieeffizient. Aber auch Altbauten können dank technischer Erneu- erungen so saniert werden, dass ein hohes Maß an Energie eingespart werden kann. Altbauten verschlingen eine unvorstellbare Menge an Heizenergie. In früheren Jahren war es keine Sel - tenheit, dass ein Haus in einem Jahr 200 bis 300 Kilo - wattstunden pro Quadratmeter verbraucht hat – das entspricht circa 20 bis 30 Litern Heizöl pro Quadrat- meter. In den achtziger Jahren setzte dann die Ent - wicklung energiesparender Maßnahmen ein, die den Verbrauch zunächst auf zehn bis fünfzehn Liter pro Quadratmeter und Jahr senkten. Dies wurde dann fortgeführt, bis die ersten Passiv- oder 1,5-Liter-­ Häuser entstanden, die heute nur noch von sogenann- ten Null-Energie-Häusern übertroffen werden. Die Energieeinsparverordnung Die energetischen Anforderungen an Gebäude wer- den in der Energieeinsparverordnung (EnEV) fest- gelegt. Bereits seit 2002 gilt die EnEV für fast alle beheizten oder klimatisierten Gebäude und wurde kontinuierlich weiterentwickelt. Die derzeitige Fas- sung der EnEV ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten und beinhaltete bereits Anforderungen für Neubauten ab Anfang 2016. Perspektivisch sollen die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Ener- gien-Wärmegesetz im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst werden. Neben Neubauvorschrif- ten und Effizienzhausklassen findet die EnEV bei der großen Zahl bestehender Gebäude Anwendung. Vor allem werden, da die Bestandsgebäude den höchsten Energiebedarf haben, einige Austausch- und Nach- rüstpflichten genannt, die zu bestimmten Terminen erfüllt werden müssen. Bei allen Mehrfamilienhäu- sern sowie Ein- und Zweifamilienhäusern, die einen Bewohnerwechsel nach Anfang 2002 hatten, müssen neue Eigentümer folgende Pflichten innerhalb von zwei Jahren erfüllen: • Austausch von Öl- und Gaskesseln, die älter als 30 Jahre sind (Ausnahme Brennwert- und Niedertemperaturkessel) • Dämmung von Heizungs- und Wasserrohren in unbeheizten Räumen • Dämmung der obersten Geschossdecke In der EnEV sind die energetischen Anforderungen (U-Werte) für die Änderung von Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden sowie Orientierungswerte für die Umsetzung beschrieben. Wenn ein Haus nur neu angestrichen wird, schreibt die EnEV keine Maß- nahmen vor. Allerdings ist es energetisch sinnvoll, Renovierungsmaßnahmen mit Sanierungen zu ver- knüpfen. Das umfassende Regelwerk der EnEV bie- tet zahlreiche Möglichkeiten, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, zusätzlich gibt es attraktive Förderprogramme, die nicht ignoriert werden sollten. 9 Ausweise, Kennzahlen, Verordnungen Sanieren und Energiesparen schont Umwelt und Geldbeutel © Marco2811 - Fotolia

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