Ratgeber für den Trauerfall Sinsheim

Bestattungsbroschüre 15 n Grabarten auf den Sinsheimer Friedhöfen Unter folgenden Grabarten können Sie wählen: 1. Erdbestattung – Reihengrab Das Reihengrab für Erdbestattungen ist ein Einzelgrab, in dem nur eine Erdbestattung möglich ist. Die Nutzungszeit ist auf die Ruhezeit von 25 Jahren begrenzt. Eine Möglichkeit zur Verlängerung der Nut- zungsdauer, zum Neuerwerb oder Zubettungen von Ur- nen besteht nicht. 2. Erdbestattung – Wahlgrab Wahlgräber können ein- oder mehrstellig sein, die Be- stattungen können sowohl nebeneinander, als auch übereinander (sogenannte Tiefgräber) erfolgen. In einem Wahlgrab können sowohl Erd-, als auch Feuer- bestattungen vorgenommen werden. Die Nutzungs- rechte werden erstmalig auf die Dauer von 30 Jahren verliehen. Nach Ablauf dieser Zeit besteht jedoch die Möglichkeit, die Grabstätte weiterhin zu erhalten. Im Rahmen einer Verlängerung bzw. einem Neuerwerb der Nutzungsrechte können die Grabstätten über mehrere Generationen genutzt werden. Auch Urnenzubettun- gen sind in Wahlgräbern jederzeit möglich. 3. Urnenreihengräber Die Beisetzung in einer Urnengrabstätte setzt eine Ein­ äscherung voraus. Das Reihengrab für Urnenbestattun- gen ist ein Einzelgrab, in dem nur eine Urnenbestattung möglich ist. Die Nutzungszeit ist auf die Ruhezeit von 20 Jahren begrenzt. Eine Möglichkeit zur Verlängerung der Nut- zungsdauer, zum Neuerwerb oder der Zubettungen von weiteren Urnen besteht nicht. 4. Urnenwahlgräber Die Beisetzung in einer Urnengrabstätte setzt eine Ein­ äscherung voraus. Die Ruhezeit einer Urne beträgt 20 Jahre, wobei die Urnenwahlgräber wie die Erdbestat- tungs-Wahlgräber erstmalig auf 30 Jahre erworben werden. Urnenwahlgräber werden grundsätzlich für die Beiset- zung von zwei Urnen erworben. Die Verlängerung oder ein Neuerwerb der Nutzungszeit ist jederzeit möglich, auch die Zubettung weiterer Urnen kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung eingeräumt werden. 5. Urnennischen (Urnenstelen) Die Nutzungsrechte werden erstmalig für die Dauer von 30 Jahren verliehen und können bei Bedarf verlängert werden, auch ein Neuerwerb ist jederzeit möglich. Jede Nische ist für zwei Urnenbestattungen ausgerichtet. Bei den Urnenstelen handelt es sich um eine Grabart, bei der eine Grabpflege nicht vorgesehen ist und das Abstellen von Grablichtern und Blumenschmuck nicht gestattet ist. 6. Urnengrab am Baum Als weitere pflegefreie Bestattungsmöglichkeit für Ur- nen, können wir die Urnengräber am Baum anbieten. Baumgräber sind Wahlgräber und werden mit einer Nutzungszeit von 30 Jahren für die Beisetzung von max. zwei Urnen erworben. Auch diese Grabstätten können jederzeit verlängert oder neu erworben werden, die Zu- bettung von weiteren Urnen ist nicht möglich.

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