Ratgeber für den Trauerfall Sinsheim

Bestattungsbroschüre 19 War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtli- chen Religionsgemeinschaft (z. B. Evangelische Landes- kirche, Römisch-katholische Kirche) und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Hei- rats- und Familienbücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeur- kunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit ein- verstanden sind. Für das Pfarramt, welches für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte. Die nächsten Angehörigen sollten zweckmäßigerweise direkt mit dem zuständigen Pfarramt Kontakt aufneh- men, um ein Gespräch zur Vorbereitung der kirchlichen Beerdigung zu vereinbaren. Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln. Gleiches gilt für Art und Form der Ausgestaltung der Trauerfeier. Das Abschiednehmen vom Verstorbenen am offenen Sarg ist grundsätzlich möglich. n Trauerfeier und kirchliche Beerdigung Ob nach den Wünschen, die der Verstorbene zu Leb- zeiten geäußert hat, oder nach den Vorstellungen der Angehörigen für Grün- und Blumenschmuck als würdi- gen Rahmen für eine Trauerfeier, sind die Floristen und Gärtner Ihre direkten Ansprechpartner. Bei ihnen finden Sie kompetente Beratung, individuel- le Gestaltungsvorschläge und umfassenden Service; die Umsetzung Ihrer Vorgaben steht dabei stets im Vorder- grund. Außerdem stehen die Floristen und Gärtner für die wei- tere Grabpflege und Gestaltung des Grabschmuckes zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie ganz nach Ihren persönlichen Vorstellungen – die Floristen und Gärtner garantieren Ihnen ein gepflegtes Grab für einen langen Zeitraum. n Blumenschmuck und Grabbetreuung

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