Ratgeber für den Trauerfall Sinsheim

Im Trauerfall befinden sich die Hinterbliebenen in der Regel in einer Lage, die vom Schmerz um den Verlust eines nahestehenden Menschen geprägt ist. In dieser Situation müssen Angehörige jedoch meist dringende Entscheidungen treffen und kurzfristig ver- schiedenartige Aufgaben wahrnehmen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass es Friedhofsver- waltungen und Bestattungsunternehmen als ihre ei- gentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen in dieser schwierigen Situation zur Seite zu stehen. 4 Ratgeber für den Trauerfall Die Bestatter können entsprechend der an sie gerich- teten Wünsche die Ausrichtung der Trauerfeier über- nehmen und auch alle erforderlichen Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden und z. T. auch der Fried- hofsverwaltung abwickeln. Um die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt zu erleichtern, sollten die entsprechenden Unterlagen ver- fügbar sein: n Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes n bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personal- ausweis des Anzeigenden n bei Verheirateten oder verheiratet gewesenen eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder ein Aus- zug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Ehe- schließungsortes. Im Zweifel ist es ratsam, folgende Urkunden mitzubringen: Familienstammbuch, bei Witwen oder Witwern die Ster- beurkunde des verstorbenen Partners, die Eheurkunde und Geburtsurkunde des Verstorbenen sowie einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (Meldebescheini- gung). Bei Geschiedenen muss das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, bei Ledigen die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher beim Standesamt Sinsheim geführt werden. n Was tun, wenn der Trauerfall eintritt?

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