Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sömmerda

Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einer Wohnberatung können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Allen Förderprogrammen ist gemeinsam, dass die Anträge vor Maßnahmebeginn gestellt und meist auch vorher beschieden werden müssen. „ „Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle des Thüringer Landesverwaltungsamts. 44 0361 57332 1280 ÇÇ https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/tlvwa Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 19 © Alexander Raths - stock.adobe.com

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