Maßnahmen zur Wohnraumanpassung im Landkreis Sonneberg

34 Hilfe und Unterstützung Finanzielle Hilfen für pflegende Angehörige An finanziellen Entlastungen ist die steuerliche Geltendmachung in der Einkommensteuerer- klärung möglich. Eine Pflegefachkraft für einige Stunden kann zudem zur Entlastung der eigenen pflegerischen Tätigkeit beitragen. Auch gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Darüber hinaus bietet der Staat auch die Möglich- keit, für Angehörige eine finanzielle Unterstützung zu leisten, wenn diese Betroffene zu Hause pflegen. Eine ganz wichtige Pflegekassenleistung ist das Pflegegeld. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Das Pflegegeld soll den Pflegenden als Anerkennung für ihre Arbeit überlassen werden. Eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflege­ geld ist die Tages- oder Nachtpflege, die ohne Anrechnung der Pflegesachleistungen bzw. des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, dem werden Pflegegeld und / oder Sach- leistungen nicht gekürzt. Die Tagespflege dient zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. So kann die pflegebedürftige Person einmal oder mehr- mals wöchentlich in einer Tagespflegeeinrichtung untergebracht werden. Auch die Abholung und der Rücktransport werden vom Budget gedeckt. Wenn eine Versorgung nur in Teilen notwendig ist, können ambulante Pflegesachleistungen und Pflege- geld kombiniert werden. Pflegeberatung Mit den Leistungen der Pflegeversicherung haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige verbessert. Um eine gute Versorgung in vertrauter Umgebung zu gewähr- leisten, können viele Alternativen und Leistungen genutzt werden. Ein kompetenter Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin informiert Sie zu den Dienstleistungsangeboten, Leistungsansprüchen, Möglichkeiten der aktiven Lebensgestaltung, zur neuen Pflegereform und zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Hierzu wenden Sie sich an Ihre zustände Kranken- und Pflegekasse. Robert-Koch-Straße 19 · 98724 Neuhaus / Rwg. Telefon: 03679 / 79560 · Fax: 03679 / 795620 E-Mail: paracelsusapotheke@gmx.net Homepage: www.paracelsus-apotheke-neuhaus.de Öffnungszeiten: Mo – Fr: 7.30 – 18.00 Uhr · Sa: 9.00 – 12.00 Uhr Paracelsus Apotheke · Inh.: Manja Weber RUNDUM GUT BERATEN WWW.ELANVITAL-NEUSTADT.DE MADLEINE HEßLAND Pflegedienstleitung ELANVITAL UG (haftungsbeschränkt) Gartenstraße 1 96465 Neustadt b. Coburg. Tel.: 09568 - 89 66 470 Fax.: 09568 - 89 66 471 Email: info@elanvital-neustadt.de

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