Älter werden im Landkreis Oberallgäu

13 2. Beratung und Information Rechtliche Betreuung – Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter Eine Betreuung kann dann erforderlich werden, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten teilweise oder gar nicht (mehr) regeln kann. Gründe hierzu sind beispielsweise: J psychische Krankheiten J geistige, seelische oder körperliche Behinderung J Unfähigkeit, Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen Das Betreuungsgericht bestimmt folglich eine rechtliche Betreuungsperson, welche in einem festgelegten Umfang für die zu betreuende Person handelt. Sinnvoll ist es, dass Sie frühzeitig vorsorgen und selbst festlegen, wer später für Sie entscheidet. Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht ist eine durch Rechtsgeschäft schriftlich erteilte Vertretungsvollmacht. Diese verhindert Betreuungsanordnungen durch das Gericht. Sie können eine oder mehrere Personen nennen, die im Bedarfsfall für Sie handeln. Die Vollmacht kann sich auf alle oder nur auf bestimmte Aufgabengebiete beziehen. Wichtig ist, dass Sie ein absolutes Vertrauen zu der Person haben, denn die Person handelt im Bedarfsfall selbstständig und steht nicht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wen Sie sich im Bedarfsfall als gesetzliche Betreuerin oder gesetzlichen Betreuer vorstellen oder wünschen. Zudem können Sie genau beschreiben, wie die Betreuung inhaltlich ausgestaltet sein soll. Die Betreuungsverfügung stellt sicher, dass Sie die gewünschte Betreuungsperson bekommen, sollten Sie sich krankheitsbedingt nicht mehr dazu äußern können. Die Betreuungsperson wird durch das Betreuungsgericht überwacht. Patientenverfügung Eine Patientenverfügung dokumentiert Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen, beziehungsweise medizinischen Behandlung. Meist wird individuell festgelegt, in welchen konkreten Krankheitssituationen keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht werden. Im Fall der Entscheidungsunfähigkeit kann damit Einfluss auf ärztliches Handeln genommen werden. Damit diese wirksam durchgesetzt werden kann, bedarf es jedoch einer gültigen Vorsorgevollmacht oder einer gesetzlichen Betreuungsperson. Grundsätzlich können Sie eine wirksame Vollmacht nur erteilen oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form festgehalten werden. Die entsprechenden Unterlagen „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/ kostenlos herunterladen. Unsere Leistungen: – Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen – Entwurf und Pflege von „Verfügungen von Todes wegen“, wie z. B. von Testamenten und Erbverträgen – Im Erbrechtsfall: Geltendmachung oder Abwehr von Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen sowie Hilfe bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften RAin Sibylle Knott RAin Silke Keller Fachanwältin für Arbeitsrecht Fachanwältin für Familienrecht in Kempten in Sonthofen Büro Kempten: Büro Sonthofen: Auf‘m Plätzle 6 Oberallgäuer Platz 1 87435 Kempten 87527 Sonthofen Tel. 0831 – 5405340 Tel. 08321 – 3060 Kontakt-Ke@rae-bkp.de Kontakt-Sf@rae-bkp.de www.rae-bkp.de

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