Älter werden im Landkreis Oberallgäu

17 2. Beratung und Information Seit mittlerweile 20 Jahren leistet das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West mit dem Projekt „Senioren informieren Senioren“ einen Teil der Prävention. Ehrenamtlich tätige Seniorenberater und Seniorenberaterinnen halten Vorträge und geben Tipps und Verhaltensweisen um vor Einbruch, Diebstahl oder Betrug zu schützen. Mit dem Projekt „Senioren informieren Senioren“ bietet das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Aufklärung zu verschiedenen aktuellen Kriminalitätsformen an. Die Seniorenberaterinnen und Seniorenberater sind pensionierte Polizeibeamte und engagierte Ehrenamtliche, die J Sie aufklären können, wie Straftäter aktuell arbeiten und J Praktische Tipps geben, wie Sie sich wirkungsvoll dagegen schützen können. Das Themenangebot ist vielfältig: Einbruchschutz, Nachbarschaftshilfe, Betrugsmaschen, Gefahren im Internet, Taschendiebstahl, Falschgeld, Zivilcourage Sollten Sie sich für einen Vortrag in Ihrer Einrichtung (bsp. Senioreneinrichtung), im Bekanntenkreis oder auf Vereinsebene interessieren, wenden Sie sich bitte an das Polizeipräsidium. Polizeipräsidium Schwaben Süd/West  Auf der Breite 17, 87439 Kempten  0831 – 9909-1330  0831 – 9909-1309 Als weitere Empfehlung gibt es die Broschüre „Im Alter sicher leben“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. (Quellen: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Ihre Kriminalpolizei rät … Vorsicht vor Enkeltrick und falschen Polizeibeamten. 2021; Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Senioren informieren Senioren. Stand 2021; Polizeiliche Kriminalpolizei der Länder und des Bundes: Informationen Ihrer Polizei. Senioren. Im Alter sicher leben, 01/2020) 2.2 Finanzielle Leistungen und Hilfen Sozialhilfe Die Sozialhilfe ist eine gesetzlich verankerte Unterstützung mit dem Ziel, ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen angemessen ist. Sozialhilfe kann als persönliche Hilfe, als Geldleistung oder als Sachleistung erbracht werden. Die Leistungen werden erbracht, wenn die Notlage dem Träger der Sozialhilfe (Bezirk oder Landkreis) bekannt wird. Voraussetzungen sind ein nicht ausreichendes Einkommen und Vermögen sowie fehlende Unterhalts- und andere Ansprüche. Für alle stationären Hilfen, Alten- und Pflegeheime, ambulanten Hilfen zur Pflege und für die Eingliederungshilfe ist für den Landkreis Oberallgäu der Bezirk Schwaben zuständig. Von der Beratungsstelle der Sozialverwaltung des Bezirks Schwaben werden jährlich Sprechtage im Landratsamt Oberallgäu und in der Stadt Kempten angeboten. Ergänzend gibt es vom Bezirk Schwaben diverse Broschüren, welche online heruntergeladen werden können.

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