18 Bezirk Schwaben, Beratungsstelle der Sozialverwaltung Hafnerberg 10, 86152 Augsburg 0821 – 3101-0 0821 – 3101-200 sozialverwaltung@bezirk-schwaben.de www.bezirk-schwaben.de Terminvereinbarungen für den Sprechtag des 0821 – 3101-216 Bezirks im Landratsamt Oberallgäu und beratungsstelle@bezirk-schwaben.de in der Stadt Kempten Sozialamt (Hilfe zum Lebensunterhalt/Haushaltshilfe) – Landratsamt Oberallgäu Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen 08321 – 612-272 08321 – 612-160 sozialamt@lra-oa.bayern.de www.oberallgaeu.org Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wenn das Einkommen im Alter oder bei voller Erwerbsminderung für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, können Sie Leistungen der Grundsicherung beantragen. Diese ist im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt. Anspruch haben nach § 41 SGB XII: J Personen, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben (Stand 2021: Jahrgang 1955: 65 Jahre und 9 Monate, Jahrgang 1956: 65 Jahre und 10 Monate) J Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, das heißt, wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr fähig sind, mindestens drei Stunden auf dem „ersten“ Arbeitsmarkt zu arbeiten. Der Anspruch und die Höhe der Leistung sind vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seines nicht getrenntlebenden Ehegatten/Lebenspartner abhängig, vgl. §§ 82, 90 SGB XII. Beim Einkommen werden alle Einkünfte berücksichtigt (beispielsweise Rente, Einkommen durch geringfügige Beschäftigung, Kindergeld). Auf das Einkommen von Kindern und Eltern wird in der Grundsicherung nicht zurückgegriffen (Ausnahme: Gesamteinkommen von jährlich mind. 100.000 €. In diesen Fällen kommt eine Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit in Betracht). Weitere Auskünfte zur Sozialhilfe erhalten Sie bei folgender Stelle: Sozialamt – Landratsamt Oberallgäu Oberallgäuer Platz 2, 87527 Sonthofen 08321 – 612-272 08321 – 612-160 sozialamt@lra-oa.bayern.de www.oberallgaeu.org 2. Beratung und Information
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