Älter werden im Landkreis Oberallgäu

32 Im Blickpunkt: Erläuterungen zum Pflegegrad Seit 2017 sind Pflegegrade die neuen Pflegestufen. Der Pflegegrad dient grundlegend dazu, die individuelle Stärke der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Bei der umfassenden Bewertung stehen vor allem die Selbstständigkeit und die verbliebenen Fähigkeiten der Person im Fokus. Beurteilt wird die Person vom Medizinischen Dienst anhand von verschiedenen Bereichen, welche unterschiedlich gewichtet werden. Je nach Bewertung, erhalten die Personen keinen oder einen der fünf Pflegegrade. Anhand der Höhe der Einstufung bekommen die Pflegebedürftigen entsprechend unterschiedlich Pflegegeld und/oder andere Pflegeleistungen. Eine Übersicht der Leistungen geben aktuelle Broschüren oder Tabellen der Pflegekassen. Grundlegend ist zu beachten, dass Leistungen der Pflegekasse nicht rückwirkend erbracht werden. Der Leistungsanspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Mobilität (10 %) Beispiele: J Wie selbstständig ist die Person? J Wie bewegt sich die Person? J Kann sie alleine aus dem Bett oder sich sicher in der Wohnung/Haus fortbewegen (Treppen steigen)? Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %) Beispiele: J Wie gut kann die Person sich im Alltag orientieren (räumlich, zeitlich)? J Kann sie noch selbst Gespräche mit anderen führen? J Ist die Person sehr unruhig oder ängstlich? J Wehrt die Person sich gegen pflegerische Maßnahmen? Selbstversorgung bei Ernährung und Körperpflege (40 %) Beispiele: J Kann die Person sich selbst waschen, ankleiden, essen oder trinken? J Wo braucht die Person Unterstützung (Essen schneiden)? Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %) Beispiele: J Kann die Person selbstständig den Arztbesuch wahrnehmen? J Führt die Person angeordnete Maßnahmen selbstständig durch (Medikamente einnehmen, Blutdruck messen)? Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %) Beispiele: J Kann sich die Person gut selbst den Tag über beschäftigen oder den Tagesablauf gestalten? „Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen. Erste Regelungen sind bereits in Kraft, die meisten folgen zum 1. Januar 2022.“ 2. Beratung und Information © Robert Kneschke · adobestock.com

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