Älter werden im Landkreis Oberallgäu

53 4. Ergänzende Hilfen und Entlastung zu Hause Die Schulung ist in drei Module untergliedert: 1. Modul: Einführung und rechtliche Rahmenbedingungen; Basiswissen über alterstypische Erkrankungen und Behandlungsformen; Basiswissen über pflegerische Versorgung; Möglichkeiten der Alltagsbegleitung; Notfallhandeln 2. Modul: Kommunikation und Gesprächsführung; Umgang mit pflegenden Angehörigen; Pflegeversicherung und Betreuungsrecht; Rollenverständnis Helfender 3. Modul: Unterstützung in der Haushaltsführung; Grundsätze der Hygiene; Reinigung und Pflege des Wohnbereichs; Reinigung und Pflege von Textilien; Ernährung und Verpflegung; Aktivierende Beteiligung der Pflegebedürftigen an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten; Unfallverhütung Bei entsprechender Vorbildung kann unter Umständen auch eines der Module entfallen. Diese Ausbildung ist Voraussetzung dafür, dass die geleisteten Stunden vom Landesamt für Pflege anerkannt werden und folglich über die Pflegekassen und den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können. Interessenten für diese ehrenamtliche Tätigkeit können sich bei den einzelnen Trägern vor Ort oder bei der Fachstelle für Senioren am Landratsamt (Kontakt siehe Seite 7) informieren. Für Teilnehmende, die anschließend als ehrenamtliche Alltagsbegleitung tätig sind, ist die Schulung kostenfrei. Die Aufwandsentschädigung, die ehrenamtlich Helfende erhalten, ist je nach Träger unterschiedlich und kann dort erfragt werden. Die Ehrenamtlichen sind über den Träger haftpflicht- und unfallversichert und werden von Fachkräften angeleitet und begleitet. Ein Flyer mit allen im Oberallgäu angebotenen 40-Stunden-Schulungen erscheint regelmäßig am Jahresende und kann bei den Gemeinden, dem Landratsamt Oberallgäu (auch auf der Homepage) oder bei den einzelnen Anbietern angefragt werden. Seit dem 01.01.2021 können Menschen ab Pflegegrad 1 auch die Kosten für Unterstützungsangebote über den Entlastungsbetrag abrechnen, die von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen (also z. B. auch von Nachbarn) erbracht werden. Hierfür ist eine achtstündige Basisschulung sowie eine IK-Nummer und Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege erforderlich. Für Versicherungsschutz und Abrechnung mit der Pflegekasse ist die ehrenamtlich tätige Einzelperson selbst verantwortlich. Nähere Informationen zu Voraussetzungen, Schulungen und Registrierung erhalten Interessierte bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben. (Quellen: https://www.demenz-pflege-bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/informationen-fuer-traeger/schulungenund-fortbildungen/, letzter Zugriff 24.09.2021; https://www.demenz-pflege-bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/ einzelpersonen/ehrenamtlich-taetige-einzelpersonen/, letzter Zugriff 24.09.2021) Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben Beratungs- und Unterstützungsstelle für Landkreise,  Haubenschloßstraße 3, 87435 Kempten Städte und Gemeinden sowie sonstige Akteure in  0831 – 697143-18, -15 der Entwicklung, Umsetzung und Optimierung der  info@demenz-pflege-schwaben.de ambulanten Angebote für Menschen mit Demenz und  www.demenz-pflege-schwaben.de pflegebedürftige Menschen. Lotse und Vermittler für Menschen mit Pflegebedarf, pflegende Angehörige und Hilfesuchende. Anlauf- und Registrierungsstelle für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen

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